Klagenfurt - Am Landesgericht Klagenfurt begann Montag am Nachmittag der Aufsehen erregende Zivilprozess um eine Operation vor zwei Jahren. Eine heute 62-jährige Pensionistin aus Moosburg (Bezirk Klagenfurt-Land) fordert 38.960 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil sie während der Operation aufgewacht war. Vom beklagten LKH Klagenfurt wird die Höhe der Forderung bestritten. Ein Urteil war vorerst nicht zu erwarten.

Wie sich herausstellte, war während der Operation am 23. Oktober 2003 die Zufuhr des Narkosemittels unterbrochen worden. "Ich habe eine dreiviertel Stunde lang alles miterlebt und unvorstellbare Schmerzen erlitten. Ich habe mich nicht bemerkbar machen können, denn vor der Operation sind mir Medikamente verabreicht worden, die meine Muskeln völlig erschlaffen ließen", sagte die seit der Operation von Panikattacken geplagte Frau.

Anästhesistin verantwortlich

Für den Fehler soll die Anästhesistin verantwortlich sein. Denn sie war zu einem Kaiserschnitt bei einer anderen Patientin gerufen worden, so dass die Narkose weitest gehend von einer Diplomkrankenschwester vorgenommen worden war. Dass der Schlauch nicht angeschlossen war, wurde von einer andere Ärztin bemerkt, die ihre Kollegin abgelöst hatte.

Das LKH Klagenfurt hatte zunächst 5.000, später dann 20.000 Euro angeboten. Daran ist eine außergerichtliche Lösung des vom Spital nicht bestrittenen Vorfalles gescheitert.

Dass das LKH Klagenfurt jetzt bestreitet, sie habe überhaupt Schmerzen gehabt, empört die Klägerin. "Mein ganzes Leben ist zerstört." (APA)