Geschäfte
"Das Geschäft mit Kinderpornografie scheint nun auch für Spammer zunehmend attraktiv zu werden. Keine Frage: Die Umsätze, die mit dem weltweiten Kinderporno-Handel erzielt werden, sind nach Schätzungen der UNO vergleichbar mit denen des illegalen Waffenhandels", erklärte Dennis Grabowski, Leiter der naiin-Meldestelle "netwatch".
Zufallsfunde
Bisher handelte es sich bei Kinderporno-Funden im Internet eher um Zufallsfunde, während die Nutzer - auch ungewollt - heute Kinderpornografie schon frei Haus erhalten. Es sei "dringend davon abzuraten, die Links in diesen E-Mails zu betätigen. Denn sobald sich die Website mit den dort auffindbaren kinderpornografischen Bilddateien lädt, können sich Nutzer bereits strafbar machen", warnte naiin-Jurist Sven Peitzner. Die Bilddateien würden nämlich automatisch auf den Rechnern abgelegt, wodurch sich der Nutzer im Besitz kinderpornografischer Schriften befände.
Löschen oder zur Anzeige bringen
Betroffene sollten die E-Mails entweder sofort ungelesen löschen oder aber bei der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Hinweise nimmt aber auch die naiin-Meldestelle "netwatch" entgegen, die im Internet unter der Adresse www.naiin.org/de erreichbar ist.