Wien/Graz/Klagenfurt - Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht - gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in vielen Bereichen benachteiligt. Während um eine etwaige Neuordnung der Bundeskompetenzen derzeit gestritten wird, arbeiten die Länder an ihren eigenen Bestimmungen. Das Tempo ist nicht überall gleich.

Die Steiermark habe in Sachen Homo-Ehe einige "beachtliche Vorleistungen" eingebracht, lobt VP-Klubchef Christopher Drexler die Reformfreudigkeit seiner eigenen Landespolitiker. Die Verwaltungspraxis sei seit den 90ern auf Gleichstellung gebracht. Pflegefreistellungen für homosexuelle PartnerInnen seien bereits im Dienstrechtsgesetz festgelegt. Das Gleichbehandlungsgesetz sichere eine Gleichstellung homosexueller Partnerschaften. Im Laufen seien auch Änderungen im Wohnbauförderungsgesetz.

In Oberösterreich soll im Herbst das landeseigene Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet werden, in Kärnten laufen in Bezug auf die Gleichstellung Homosexueller zügig die Vorarbeiten. Der Beamtenentwurf ist so gut wie fertig und soll Mitte September in Begutachtung gehen. Bereits im Oktober könnte die fertige Vorlage im Landtag beschlossen werden - wenn nicht doch eine politische Debatte darüber eine Neufassung erzwingt. Der Kärntner Entwurf hält sich weit gehend an die entsprechenden Vorgaben der EU-Richtlinie. Details sind allerdings noch keine bekannt. Ziel ist es, jede Form der Diskriminierung Homosexueller im öffentlichen Bereich zu beseitigen, erklärt Hermann Glantschnig von der Verfassungsabteilung der Landes.

Dies dürfte in Kärnten bei allen Parteien unumstritten sein - auch bei der Landes-VP. Man ist, so scheint es, um eine liberale Lösung bemüht.

Wie in der Steiermark wurden auch in Wien schon etliche Maßnahmen zur Gleichstellung umgesetzt. Es gibt das Eintrittsrecht in Mietverträge bei Gemeindewohnungen. Alle Gemeindemitarbeiter und -mitarbeiterinnen haben außerdem das Recht auf Pflegefreistellung und Hospizkarenz. Seit 1999 können gleichgeschlechtliche Paare auch die so genannte Jungfamilienförderung (zur Unterstützung bei der Wohnungsfinanzierung) in Anspruch nehmen.

Wer sich in Wien diskriminiert fühlt, kann sich an die vor fünf Jahren eingerichtete Antidiskriminierungsstelle wenden. Rechtliche Beratung sei aber nur ein Arbeitsbereich, erklärt Antidiskriminierungsbeauftragte Angela Schwarz. Wichtig sei auch die Schulung der GemeindemitarbeiterInnen. Hier folgt im Herbst der nächste Schritt: Dann werden alle Lehrlinge in das Schulungsprogramm eingebunden. Wobei Schwarz allerdings einräumt: "Beim Landesgesetz stößt man schnell an die Grenzen des Machbaren." (mue, pm, stein, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 24.8.2004)