Wien - Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterbringung von Flüchtlingen ist seit 1. Mai in Kraft. In einer so genannten 15a-Vereinbarung, einer Art Staatsvertrag, haben sich Bund und Länder auf einen fixen Kosten- und Quotenschlüssel geeinigt. Der Bund übernimmt demnach 60 Prozent der Kosten, die Länder 40 Prozent. Die Regelung beinhaltet grundsätzlich Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung.

Sie gilt nicht nur für Asylwerber, sondern auch für andere Gruppen von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (Vertriebene) und de facto nicht abschiebbare Migranten. Die Aufteilung der Flüchtlinge erfolgt entsprechend der Einwohnerzahl der Bundesländer.

Bund für Erstaufnahmestellen verantwortlich

Der Bund ist nach der 15a-Vereinbarung für die Führung der Erstaufnahmestellen (Traiskirchen, Thalham, Schwechat) verantwortlich und teilt die Asylwerber dann auf die Länder auf. Zu den Kompetenzen des Bundes gehört noch der Transport in die Länder und die An-, Ab- und Ummeldung bei der Krankenversicherung. Die Länder sind dann für die Versorgung der zugewiesenen Flüchtlinge, die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und die Einbringung der tagesaktuellen Daten über die Auslastung ihrer Kapazitäten in ein Datensystem verantwortlich.

Koordinationsrat für Probleme

Für auftretende Probleme wurde ein "Bund-Länder-Koordinationsrat" eingerichtet. Dieser soll "partnerschaftliche Lösungen" finden. Sanktionen, falls ein Land die Quote nicht erfüllt, gibt es in der 15a-Vereinbarung allerdings nicht. Es kann also kein Land gezwungen werden, die vereinbarte Zahl an Flüchtlingen tatsächlich unterzubringen.

Mit Stand 16. August müssen 21.950 Flüchtlinge untergebracht werden. Derzeit erfüllen aber nur die Bundesländer Wien (+ 48 Prozent), Niederösterreich (+ 9,5 Prozent) und die Steiermark (+ 0,5 Prozent) ihre Quoten. Alle anderen Länder stellen zu wenige Quartiere bereit. Tirol liegt um 35,5 Prozent unter dem Ziel-Wert, das Burgenland um 29,7 Prozent, Kärnten um 28,4 Prozent, Vorarlberg um 26,2 Prozent, Oberösterreich um 17,8 Prozent und Salzburg um 15,5 Prozent. (APA)