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Arbeitnehmerveranlagung und Einkommensteuer-Erklärung lohnen sich jetzt auch für Uni-Studenten: Der Druck zur Gleichstellung wächst.

Foto: APA/Roland Schlager

Wien – Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhält in den kommenden Tagen wieder Post von der Arbeiterkammer Niederösterreich: Er solle den verfassungswidrigen Zustand der steuerlichen Benachteiligung von Uni-Studenten sofort aufheben, so Josef Staudinger, Präsident der Aknö.

Gleichzeitig fordert er das Finanzministerium auf, alle negativen Bescheide im Zusammenhang mit steuerlicher Absetzbarkeit von studienrelevanten Ausgaben (Bücher, Skripten, PC, Nächtigung) von Uni-Studenten aus den Jahren 2001 und 2002 aufzuheben.

Der Hintergrund: Die Verfassungsrichter hatten – wie der STANDARD berichtete – Mitte Juni erkannt, dass es gegen den Gleichheitssatz verstößt, dass berufstätige Fachhochschüler alle relevanten Ausgaben absetzen können, Uni-Studenten dagegen nur die Studiengebühr von rund 363 Euro pro Semester geltend machen können.

Wie berichtet sind rund zwei Drittel der 200.000 Uni-Studenten auch berufstätig und daher von dieser Diskriminierung betroffen. Bruno Novozsel, wirtschaftspolitischer Abteilungschef der Aknö, hat die Beschwerde eines Betriebswirtschaftsstudenten bereits vor die Verfassungsrichter gebracht und schätzt die nun möglichen Rückzahlungen auf insgesamt einen Millionenbetrag: Zwischen 800 und 1000 Euro Ausgaben pro Semester pro berufstätigen Studenten könnten wohl geltend gemacht werden. Novozsel: "Das sind je 250 bis 300 Euro, die da zurückkommen könnten."

Mit Hilfe zum Fiskus

Die Aknö bietet nun für alle Mitglieder Hilfe auf dem Weg zur Rückerstattung. Vorerst kann diese aber nur für 2001 und 2002 verlangt werden, da 2003 eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes stattgefunden hat, wonach Uni-Hörer die Studiengebühren absetzen dürfen. Wie berichtet, wäre also ein neuerlicher Gang zum Verfassungsgerichtshof notwendig.

Diesen stellt die Aknö auch für den Herbst in Aussicht, sollte Grasser nicht zuvor einlenken, also die negativen Bescheide rückwirkend aufheben und das Einkommensteuergesetz per Regierungsvorlage ändern.

Der Druck auf die Finanzbehörden wächst indes bundesweit, da sich am Montag nun auch die anderen Länderkammern nach dem Beispiel der Niederösterreicher der benachteiligten Studenten annahmen und die Regierung via Aussendung aufforderten, die Diskriminierung zu beenden. (DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 17.8.2004)