"In dieser Causa erscheint es nicht unwesentlich, als Ankläger an Ort und Stelle dabei zu sein, um einen persönlichen Eindruck - auch was die Glaubwürdigkeit des Juweliers betrifft - zu gewinnen. Diese unmittelbaren Eindrücke mit den Angaben des Schützen zu vergleichen, wäre sicher kein Fehler gewesen. Zumal ja der Staatsanwalt entscheiden muss, ob in der Sache das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird", wurde am Mittwoch im Grauen Haus das Fernbleiben des zuständigen Staatsanwalts gerügt.
Kritik "unangebracht"
Otto Schneider, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Anklagebehörde, hält diese Kritik für unangebracht. "Der Staatsanwalt hat dort eigentlich nichts verloren", meinte er gegenüber der APA. Der zuständige Sachbearbeiter hätte seine Vorgangsweise mit U-Richter Michael Tolstiuk und den Polizei abgesprochen, der Lokalaugenschein sei "bis ins Detail dokumentiert."
Wesentlich sei nicht die Anwesenheit des Staatsanwalts, sondern der Sachverständigen, die ihre Gutachten unter anderem auf den Ergebnissen der Tatrekonstruktion aufbauen sollen, sagte Schneider. "In derartigen Fällen ist es gar nicht üblich, dass einer von uns bei einer Rekonstruktion dabei ist", betonte er.