Im Fall des von einem Juwelier in Wien-Meidling erschossenen Einbrechers ist nun Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien zu hören. Beim frühmorgendlichen Lokalaugenschein, bei dem am vergangenen Dienstag das Geschehen in dem Geschäft in der Meidlinger Hauptstraße rekonstruiert wurde, war kein Vertreter der Anklagebehörde zugegen. Das löste sogar in den eigenen Reihen Verwunderung aus, zumal die Staatsanwaltschaft den Lokalaugenschein beantragt hatte.

"In dieser Causa erscheint es nicht unwesentlich, als Ankläger an Ort und Stelle dabei zu sein, um einen persönlichen Eindruck - auch was die Glaubwürdigkeit des Juweliers betrifft - zu gewinnen. Diese unmittelbaren Eindrücke mit den Angaben des Schützen zu vergleichen, wäre sicher kein Fehler gewesen. Zumal ja der Staatsanwalt entscheiden muss, ob in der Sache das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird", wurde am Mittwoch im Grauen Haus das Fernbleiben des zuständigen Staatsanwalts gerügt.

Kritik "unangebracht"

Otto Schneider, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Anklagebehörde, hält diese Kritik für unangebracht. "Der Staatsanwalt hat dort eigentlich nichts verloren", meinte er gegenüber der APA. Der zuständige Sachbearbeiter hätte seine Vorgangsweise mit U-Richter Michael Tolstiuk und den Polizei abgesprochen, der Lokalaugenschein sei "bis ins Detail dokumentiert."

Wesentlich sei nicht die Anwesenheit des Staatsanwalts, sondern der Sachverständigen, die ihre Gutachten unter anderem auf den Ergebnissen der Tatrekonstruktion aufbauen sollen, sagte Schneider. "In derartigen Fällen ist es gar nicht üblich, dass einer von uns bei einer Rekonstruktion dabei ist", betonte er.

Gegen den 63-jährigen Schützen wird wegen Verdachts der Notwehrüberschreitung ermittelt. Er hatte mehrere Schüsse abgefeuert, als Adam B. (29) mit zwei Komplizen am Morgen des 27. Juli in sein Geschäft eingedrungen war. (APA)