Der Pädagoge hat gegenüber der Exekutive gestanden, die zweite der beiden auf der Toilette gefundenen Kameras installiert zu haben, berichtet Burgenlands Sicherheitsdirektor Erhard Aminger. Angeblich, um Drogenmissbrauch aufdecken zu können. Das Sichtfeld der Funkkamera, die ihre Bilder auf einen Computer im Nebenraum übertragen hat, war jedoch auf die Klomuschel gerichtet.
Strafgesetzbuch
Bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, die die Anzeige mittlerweile erhalten hat, wird die Sache nun geprüft, wie Sprecher Wolfgang Swoboda mitteilt. Ob aber eine Anklage herauskommt, wagt er nicht zu beurteilen. Denn laut Paragraf 120 des Strafgesetzbuchs ist nur der "Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten" strafbar. Und dann nur im Zusammenhang mit "nicht öffentlichen Äußerungen".
Hans Zeger von der ARGE Daten überrascht das juristische Problem des Anklägers nicht. "Wir fordern schon seit längerem eine strafrechtliche Regelung in diesem Bereich", erklärt er. Derzeit gäbe es nur die Chance, zivilrechtlich gegen heimliche Filmer vorzugehen, dabei habe man als Kläger jedoch das volle Prozesskostenrisiko und müsse auch nachweisen können, dass die Kamera tatsächlich Bilder aufgenommen hat.
Unerträglicher Zustand
"Eigentlich ein unerträglicher Zustand, wir wünschen uns daher eine Regelung analog zu den Tonbandgeräten. Eine Möglichkeit wäre auch, das Verwaltungsrecht so zu ändern, dass das Anbringen von Überwachungskameras mit höheren Hürden verbunden ist", erläutert Zeger.
Für den 43-jährigen Oberwarter Lehrer, dürfte die Aktion dennoch das Ende der Pädagogenlaufbahn bedeuten. Landesschulratspräsident Gerhard Resch hat bereits einen Entlassungsantrag gestellt, dem die Personalvertreter der Schule zustimmen müssen. (moe)
Wenn das montieren einer Kamera in Toiletten nicht strafbar ist, ist ja Spannern Tür und Tor geöffnet!
Das beinhaltet ja auch das theoretisch jeder Betreiber eines Solariums, Fitness-Studios, Bekleidungsgeschäftes, Freibades etc. auf seinen Klo`s, Duschen, Sonnenbänken und Umkleideräumen einfach so Kameras montieren darf ohne dafür bestraft zu werden!!
Ich finde das eine Gesetzesänderung hier dringend angebracht wäre, bzw. würde mich interessieren warum das bis dato offensichtlich nicht geregelt ist.
Mich ueberrascht, dass nun unter den Beitraegen (bezahlte?) Anzeigen-Links zu finden sind.
In diesem Fall hat man einen Artikel, wo mittels einer Funkkamera massivst in die Privatsphaere eingegriffen wurde, und darunter versorgt einen der Standard.at gleich mit dem Link, wo man sich derartige Geraete gleich selber beschaffen kann....
Ist irgendwie schon geschmacklos.
Naja, für die Anzeigen ist Google verantwortlich, nicht derStandard. Es ist davon auszugehen, dass der Artikel nach Schlüsselwörtern durchsucht wird und entsprechende Anzeigen plaziert werden.
Es mag zwar geschmackslos sein, aber letzendlich garantieren diese Anzeigen uns ja auch, dass derStandard weiterhin online und gratis zur Verfügung steht ;).
stimmt schon, kann schon zu geschmacklosen zusammenhängen führen, aber der banner wird von einer maschine gesetzt! google durchsucht die seite nach schlüsselwörtern und schaltet ein (wie sie meint) passendes inserat. hat meiner meinung keine zukunft. erinnert mich an den versuch in den usa, videorekorder auf den markt zu bringen, die glauben, zu wissen, welche sendung ich aufnehmen will (aufgrund meiner fernsehgewohnheiten)
und er ist höchst erfolgreich. Funktioniert auf digitaler Basis.
http://www.tivo.com/1.0.asp
in vielen Fällen den Entwicklungen hinterherhinken muss, wenn es ein durch Paragrafen geregeltes ist. Man überlegt sich vorher, was so alles passieren könnte, um es zu verbieten bevor überhaupt jemand auf die Idee gekommen ist, solch ein Vergehen zu begehen.
Ich spreche hier nicht für Case Law, das finde ich eigentlich noch eigenartiger in seiner Entwicklung. Denn dort muss erst etwas passieren und dann setzt man sich zusammen und schaut ob es legal ist. Man macht also eine Rechtsgrundlage nach dem Un.Recht.
Wäre es nicht sinnvoll, einen Grobraster zu machen und dann wird nach dem Gedanken des Gesetzes interpretiert? zB Die Privatsphäre von Menschen ist grundsätzlich zu schützen. Wie sie dann verletzt ist, ist wurscht.
Wäre doch was?
Der Beamte kann aber problemlos deswegen entlassen werden, weil er einen gravierenden Vertrauensbruch setzt und sich abartig benimmt und damit die Glaubwürdigkeit seiner Handlungen als Beamter dahin ist. Etwas anderes wäre es , wenn er die Klokamera nicht an seiner Dienststelle sondern etwa in einer öffentlichen Toilette aufgestellt hätte, da ginge es beim ersten Mal wohl nur schwer, aber eine gehörige Geldstrafe wäre auch drinnen, weil er sich eben als Beamter auch außerdienstlich so zu benehmen hat, dass die Glaubwürdigkeit in seine Entscheidungen erhalten bleibt, und der Lehrer ist dem "Guten und Schönen" verpflichtet, somit eine klare Dienstpflichtverletzung.
Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.