Klokamera nicht strafbar - Oberwarter Lehrer dennoch vor Entlassung

von Redaktion  |  01. August 2004, 18:56

Gesetzeslücke: Laut Strafgesetzbuchs ist nur "Missbrauch von Tonaufnahmen" strafbar

Eisenstadt/Wien - Toilettenbesucher heimlich mit einer Kamera zu filmen ist in Österreich offenbar kein strafrechtlich relevantes Delikt. Das scheint sich im Zuge der Vorfälle an der Handelsakademie in Oberwart, wo ein Lehrer eine Funkkamera auf dem Damen-WC installiert hat, herauszustellen. Datenschützer kritisieren die Gesetzeslücke.

Der Pädagoge hat gegenüber der Exekutive gestanden, die zweite der beiden auf der Toilette gefundenen Kameras installiert zu haben, berichtet Burgenlands Sicherheitsdirektor Erhard Aminger. Angeblich, um Drogenmissbrauch aufdecken zu können. Das Sichtfeld der Funkkamera, die ihre Bilder auf einen Computer im Nebenraum übertragen hat, war jedoch auf die Klomuschel gerichtet.

Strafgesetzbuch

Bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, die die Anzeige mittlerweile erhalten hat, wird die Sache nun geprüft, wie Sprecher Wolfgang Swoboda mitteilt. Ob aber eine Anklage herauskommt, wagt er nicht zu beurteilen. Denn laut Paragraf 120 des Strafgesetzbuchs ist nur der "Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten" strafbar. Und dann nur im Zusammenhang mit "nicht öffentlichen Äußerungen".

Hans Zeger von der ARGE Daten überrascht das juristische Problem des Anklägers nicht. "Wir fordern schon seit längerem eine strafrechtliche Regelung in diesem Bereich", erklärt er. Derzeit gäbe es nur die Chance, zivilrechtlich gegen heimliche Filmer vorzugehen, dabei habe man als Kläger jedoch das volle Prozesskostenrisiko und müsse auch nachweisen können, dass die Kamera tatsächlich Bilder aufgenommen hat.

Unerträglicher Zustand

"Eigentlich ein unerträglicher Zustand, wir wünschen uns daher eine Regelung analog zu den Tonbandgeräten. Eine Möglichkeit wäre auch, das Verwaltungsrecht so zu ändern, dass das Anbringen von Überwachungskameras mit höheren Hürden verbunden ist", erläutert Zeger.

Für den 43-jährigen Oberwarter Lehrer, dürfte die Aktion dennoch das Ende der Pädagogenlaufbahn bedeuten. Landesschulratspräsident Gerhard Resch hat bereits einen Entlassungsantrag gestellt, dem die Personalvertreter der Schule zustimmen müssen. (moe)

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15 Postings
Ignaz gartengschirrl 
30.07.2004 15:10

Wenn das montieren einer Kamera in Toiletten nicht strafbar ist, ist ja Spannern Tür und Tor geöffnet!

Das beinhaltet ja auch das theoretisch jeder Betreiber eines Solariums, Fitness-Studios, Bekleidungsgeschäftes, Freibades etc. auf seinen Klo`s, Duschen, Sonnenbänken und Umkleideräumen einfach so Kameras montieren darf ohne dafür bestraft zu werden!!

Ich finde das eine Gesetzesänderung hier dringend angebracht wäre, bzw. würde mich interessieren warum das bis dato offensichtlich nicht geregelt ist.

ursula salzwimmer 
30.07.2004 06:56

Ich dachte, das wäre sexuelle Belästigung ?

Roter Baron Infos zum Powerposten
30.07.2004 11:55

ageh wo
reine neugier zum schutz der bürger.....

philipp27at
29.07.2004 20:06
???

Mich ueberrascht, dass nun unter den Beitraegen (bezahlte?) Anzeigen-Links zu finden sind.

In diesem Fall hat man einen Artikel, wo mittels einer Funkkamera massivst in die Privatsphaere eingegriffen wurde, und darunter versorgt einen der Standard.at gleich mit dem Link, wo man sich derartige Geraete gleich selber beschaffen kann....

Ist irgendwie schon geschmacklos.

Stuffi
30.07.2004 10:48
Trotzdem halte ich das

für den bisher effektivsten und gleichzeitig am wenigsten störenden Versuch, Werbung auf die Seiten zu bringen.
Wenn Werbung - dann so.

Angus Parvis
30.07.2004 09:21

Naja, für die Anzeigen ist Google verantwortlich, nicht derStandard. Es ist davon auszugehen, dass der Artikel nach Schlüsselwörtern durchsucht wird und entsprechende Anzeigen plaziert werden.
Es mag zwar geschmackslos sein, aber letzendlich garantieren diese Anzeigen uns ja auch, dass derStandard weiterhin online und gratis zur Verfügung steht ;).

Timur Lenk
30.07.2004 10:00
nicht ungefährlich!

wenn dann mal einer mit einer kettensäge ein familienblutbad anrichtet, gibts nen link zu husqvarna?

Der Post(ing)mann  
30.07.2004 10:34

Spätestens dann wird Husquarna auf diese Art der Werbung verzichten.
Aber irgendwie sind die Links zwar oft geschmacklos aber manchmal auch lustig...

Peter Stankowic
30.07.2004 01:36
das ist eine maschine!

stimmt schon, kann schon zu geschmacklosen zusammenhängen führen, aber der banner wird von einer maschine gesetzt! google durchsucht die seite nach schlüsselwörtern und schaltet ein (wie sie meint) passendes inserat. hat meiner meinung keine zukunft. erinnert mich an den versuch in den usa, videorekorder auf den markt zu bringen, die glauben, zu wissen, welche sendung ich aufnehmen will (aufgrund meiner fernsehgewohnheiten)

Yossarian 
30.07.2004 11:51
Den intelligenten Recorder gibt es

und er ist höchst erfolgreich. Funktioniert auf digitaler Basis.

http://www.tivo.com/1.0.asp

Dominik Maria Rosenauer
29.07.2004 19:26
Wieder ein klarer Fall, wo sich zeigt, dass das Gesetz

in vielen Fällen den Entwicklungen hinterherhinken muss, wenn es ein durch Paragrafen geregeltes ist. Man überlegt sich vorher, was so alles passieren könnte, um es zu verbieten bevor überhaupt jemand auf die Idee gekommen ist, solch ein Vergehen zu begehen.

Ich spreche hier nicht für Case Law, das finde ich eigentlich noch eigenartiger in seiner Entwicklung. Denn dort muss erst etwas passieren und dann setzt man sich zusammen und schaut ob es legal ist. Man macht also eine Rechtsgrundlage nach dem Un.Recht.

Wäre es nicht sinnvoll, einen Grobraster zu machen und dann wird nach dem Gedanken des Gesetzes interpretiert? zB Die Privatsphäre von Menschen ist grundsätzlich zu schützen. Wie sie dann verletzt ist, ist wurscht.

Wäre doch was?

jetzt abwaehlen
29.07.2004 19:26
??

da stossen sie auf eine quelle von kinderpornografie und finden kein delikt? da versteh einer die juristerei?

Fetz Pepi
30.07.2004 09:06

das Verrichten der Notdurft ist keine sexuelle Handlung

Fetz Pepi
29.07.2004 19:26

Der Beamte kann aber problemlos deswegen entlassen werden, weil er einen gravierenden Vertrauensbruch setzt und sich abartig benimmt und damit die Glaubwürdigkeit seiner Handlungen als Beamter dahin ist. Etwas anderes wäre es , wenn er die Klokamera nicht an seiner Dienststelle sondern etwa in einer öffentlichen Toilette aufgestellt hätte, da ginge es beim ersten Mal wohl nur schwer, aber eine gehörige Geldstrafe wäre auch drinnen, weil er sich eben als Beamter auch außerdienstlich so zu benehmen hat, dass die Glaubwürdigkeit in seine Entscheidungen erhalten bleibt, und der Lehrer ist dem "Guten und Schönen" verpflichtet, somit eine klare Dienstpflichtverletzung.

Ausgeflippter Lodenfreak
30.07.2004 11:24

Stimmt schon, nur das ein Vertragslehrer kein Beamter ist.

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