Wien/Teheran - In den 117 Paragrafen des österreichischen Fremdengesetzes sind alle möglichen Rechte und Pflichten festgeschrieben. Pietät kommt freilich nicht einmal zwischen den Zeilen vor. Und so wird einem iranischen Staatsbürger seit Wochen in staubtrockener Amtssprache untersagt, das Grab seiner verstorbenen Gattin in Österreich zu besuchen.
Als Herr N. sich vor einigen Jahren im Iran von seiner Ehefrau verabschiedete, konnte er nicht ahnen, dass er sie nie wieder sehen sollte. Die Frau musste aus politischen Gründen das Land verlassen, ihre beiden Kinder nahm sie mit. Herr N. hingegen blieb in der islamischen Republik. Aus der Ferne unterstützte der Unternehmer finanziell seine Familie, die nach längerer Odyssee schließlich im Vorjahr Asyl in Österreich erhielt.
Diagnose: Krebs im finalen Stadium
Doch dann wurde bei Frau N. Krebs im finalen Stadium diagnostiziert. Vergangenen Jänner wollte Herr N. seine todkranke Gattin besuchen und beantragte ein Visum bei der österreichischen Botschaft in Teheran. Aber das Verfahren zog sich zu lange hin, Frau N. verstarb im Mai. Danach wurde dem Witwer von der Republik Österreich beschieden, dass es nun wohl keinen Grund mehr für eine Einreise gebe.
Wiederausreise sei nicht gesichert
In der österreichischen Botschaft in Teheran hieß es am Donnerstag auf telefonische STANDARD-Anfrage, dass man die tragischen Umstände bedauere, man müsse aber davon ausgehen, dass "die Wiederausreise nicht gesichert ist." Im Klartext: Man will verhindern, dass Herr N. in Österreich bleibt. Das Innenministerium prüft jetzt, ob es nicht doch einen Weg gibt, um Herrn N. den Besuch des Grabes zu ermöglichen. (Michael Simoner, DER STANDARD Printausgabe 30.7.2004)
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da zeigt unser Staat sein wahres Gesicht!
Wer ist nochmal unser Aussenminister, ist es nicht die Person, die mit Herz unsere Präsidentin werden wollte.
Möchte nicht wisen, was die für ein Herz hat (schliesslich ist sie ja die Nochchefin im Aussenministerium).
Der Strasser wird froh sein ,wieder ein verhindeter Asylant weniger.
Pfui Teufel!!!!
Mein Erlebnis mit diesen Behörden ist dieselbe. Zwar habe ich nicht dasselbe Schicksal erlitten wie dieser arme Iraner, aber mit dem Visum sind die österreichischen Botschaften sehr sparsam.
Ich wollte für meine zukünftige Frau ein Visum beschaffen mittels mit einer Einladung. Sie kommt aus Russland. Sie bekam es natürlich nicht. Begründung: Sie hat kein Geld (was für ein Wunder für eine Russin), und Sie könnte kriminell werden.
Ich rief die Botschaft in Moskau an. Sie bekammen die Order vom Innenminesterium ihr kein Visum zu erteilen. Obwohl die beteiligten Beamten wussten dass ich diese Frau heiraten werde. Nun ja es zum Glück auch noch andere wege.
ein geschäft hat, von dem er offensichtlich seine familie in ö unterstützen konnte. wäre ja grund genug seine rückkehr-absicht zu akzeptieren - würde wohl in den usa jederzeit durchgehen.
ausserdem hat er mit seinen zahlungen über die jahre so einiges in die ö. volkswirtschaft investiert!
Richtig, genau das ist der springende Punkt, Geld durfte er nach Österreich schicken, das natürlich hier auch ausgegeben wurde!!
Von Familienzusammenführung hält der Staat Österreich offensichtlich auch nicht viel, schließlich sind die Kinder des Mannes ja in Österreich.
Und das die Rückkehrabsicht nicht gegeben sein soll halte ich für unwahr, da er ja ein Geschäft führt.
Selbst wenn er nicht zurückkehren sollte, ist es wirklich so schlimm (zur Abwechslung mal) einen fähigen Geschäftsmann einzubürgern?
Ab und zu muß ich mich über schon sehr über Österreich wundern!
Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie kaum Erfahrungen mit Visabehörden hatten. Der Mann hat doch sicher nur ein Touristenvisum beantragt. Aber allein die Tatsache, dass er aus einem Land kommt, dessen Lebensstandard deutlich niedriger ist als der hiesige, ist Grund genug für die österreichische Botschaft das Visum zu verweigern, weil unterstellt wird, er würde illegal arbeiten. Das Menschenrecht auf die Unschuldsvermutung wird dabei krass übergangen.
Als die Sowjetunion ihren Bürgern untersagte als Touristen in den Westen zu reisen fanden wir das alle unglaublich empörend. Jetzt, da Rußland dies nicht mehr tut, finden wir es normal, dass wir sie nicht mehr als Touristen hereinlassen.
Jetzt kann es für den armen Mann nur noch besser werden. Ich kann aus mehrfacher eigener Erfahrung sagen das die zuständige Abteilung im Innenministerium sicher nicht unmenschlich ist. Dort arbeiten noch immer Beamte die auch die menschliche Komponente bei solchen Dingen nicht aus den Augen verlieren.
noch so menschlich, haben ausschließlich Gesetze zu exekutieren, denn wenn die menschlich sein könnten, dann hörte sich wohl der Rechtsstaat auf! Und die Gesetze werden wieder großteils von Beamten in Ministerien entworfen, ausschließlich im den zwei Kammern des Parlaments mehrheitlich beschlossen und das verfassungsmäßige Zustandekommen von UHBP bestätigt! Wer ein menschlicheres Fremdenrecht will, muss daher anders WÄHLEN!
Bitte nächstes Zimmer, oder anderer Schreibtisch.
Ich bin nicht so. Aber die andern sind so.
Allerdings, wenn so eine Sache - ähnlicher Natur - auf meinem Schreibtisch landet, dann kann ich auch nicht anders. Aber das ist ja dann ein völlig anderer Fall.
Wie gesagt, es ist immer ganz anders.
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