Die NPD hatte eine Demonstration unter dem Motto "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" angemeldet. Die Versammlungsbehörde sah darin - wie auch später das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - eine Ersatzveranstaltung für eine schon früher verbotene Demonstration (Motto: "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk!") und verwies auf das frühere Verbot.
Europa
Meinungsfreiheit gilt auch für Rechtsextreme
Deutsches Verfassungsgericht: Verbot eines Demonstration gegen Synagogenbau aufgehoben
Karlsruhe - Auch Rechtsextreme sind von der
grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit geschützt. In einem am
Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss gab das deutsche
Bundesverfassungsgericht nachträglich dem Landesverband
Nordrhein-Westfalen der rechtsextremen Partei NPD recht, der gegen
das Verbot einer für den 26. Juni in Bochum geplanten Demonstration
geklagt hatte. Damit setzte der Erste Senat einen Schlusspunkt unter
einen jahrelangen Streit mit dem Oberverwaltungsgericht in Münster.
Die Karlsruher Richter sahen dafür keine Rechtsgrundlage. Das
Grundrecht der Meinungsfreiheit gelte auch für Minderheiten; es dürfe
nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten
Meinungsinhalte den herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen
widersprechen. (APA/dpa)