Wien - Die Einbeziehung von Beamten in die Pensionsharmonisierung ist für den Arbeits- und Sozialrechtler Franz Marhold als "Vertragsbruch" bezeichnet. Im "Kurier" sagt Marhold, es bestehe "zwischen dem Versorgungssystem der Beamten und dem Versicherungssystem der Arbeitnehmer und Selbständigen ein tiefgreifender, grundsätzlicher Unterschied".

Laut Pensionsgesetz der Beamten entstehen Pensionsrechte ab dem Tag der Pragmatisierung für den Beamten und seine Angehörigen. Marhold: "Das ist im Vergleich zum Umlageverfahren ein anderes Rechtsverhältnis". Die Frage, ob man die Harmonisierung der Beamten daher sein lassen sollte, beantwortet der Grazer Arbeitsrechtler mit einem "Ja". Beamtenpensionen seien wie Betriebspensionen. "Da kann der Dienstgeber nicht einseitig zehn oder mehr Jahre vor der Pension sagen, jetzt gilt das Versicherungsprinzip. Das wird das Höchstgericht nicht akzeptieren".

Für verfassungsrechtlich bedenklich hält Marhold auch die Gleichstellung der anderen Systeme sowie die rasche Folge an Pensionsreformen seit 2000 samt den damit verbundenen Kürzungen. "Wenn ich die Reform 2003 zur Grundlage der Harmonisierung mache, riskiere ich, dass mir das Höchstgericht den Boden unter meiner Harmonisierung wegzieht". In diesem Fall könnten die Eingriffe als "zu schnell und hart" angesehen werden. (APA)