Laut Pensionsgesetz der Beamten entstehen Pensionsrechte ab dem Tag der Pragmatisierung für den Beamten und seine Angehörigen. Marhold: "Das ist im Vergleich zum Umlageverfahren ein anderes Rechtsverhältnis". Die Frage, ob man die Harmonisierung der Beamten daher sein lassen sollte, beantwortet der Grazer Arbeitsrechtler mit einem "Ja". Beamtenpensionen seien wie Betriebspensionen. "Da kann der Dienstgeber nicht einseitig zehn oder mehr Jahre vor der Pension sagen, jetzt gilt das Versicherungsprinzip. Das wird das Höchstgericht nicht akzeptieren".
Pensionen
Arbeitsrechtler Marhold: Einbeziehung Beamter ist "Vertragsbruch"
Zwischen Versorgungssystem für Beamte und ASVG/GSVG "tiefgreifender grundsätzlicher Unterschied"
Wien - Die Einbeziehung von Beamten in die
Pensionsharmonisierung ist für den Arbeits- und Sozialrechtler Franz
Marhold als "Vertragsbruch" bezeichnet. Im "Kurier" sagt Marhold, es
bestehe "zwischen dem Versorgungssystem der Beamten und dem
Versicherungssystem der Arbeitnehmer und Selbständigen ein
tiefgreifender, grundsätzlicher Unterschied".
Für verfassungsrechtlich bedenklich hält Marhold auch die
Gleichstellung der anderen Systeme sowie die rasche Folge an
Pensionsreformen seit 2000 samt den damit verbundenen Kürzungen.
"Wenn ich die Reform 2003 zur Grundlage der Harmonisierung mache,
riskiere ich, dass mir das Höchstgericht den Boden unter meiner
Harmonisierung wegzieht". In diesem Fall könnten die Eingriffe als
"zu schnell und hart" angesehen werden.
(APA)