Der breiteren Öffentlichkeit waren bisher eher die skurrilen Aspekte des Problems bekannt: Die wechselnde Schutzwürdigkeit eines Seeadlers etwa, der sich in Niederösterreich an der March in die Lüfte schwingt und auf seinem Flug in Richtung Bodensee teils dem Jagd-, teils dem Naturschutzgesetz der Bundesländer unterliegt, die er überquert.

Zwar, so werden Landes- wie Bundesverantwortliche nicht müde zu betonen, ändert die sich rund alle 100 Kilometer ändernde rechtliche Lage nichts an der Lebenserwartung des großen Raubvogels: Dort, wo - wie etwa in Oberösterreich - das Jagdgesetz zuständig ist, gebe es eben ein ganzjähriges Seeadler-Jagdverbot. Menschliche Betrachter konnten sich jedoch schon seit Jahren eines gewissen altmodischen Eindrucks nicht erwehren: Der moderne Rechtsstaat Österreich hält sich in Sachen Naturschutz eine Kompetenzvielfalt, die benachbarten Bistümern vergangener Jahrhunderte zur Ehre gereicht hätte.

Verwirrende Gesetzesvielfalt

Nicht unerwartet war es daher, dass die verwirrende Gesetzesvielfalt nach dem EU-Beitritt Österreichs mit dem Ansinnen Brüssels überkreuz kam, den Naturschutz in der gesamten Union auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Zweckmäßige Modernität reibt sich eben an veralteter Kompetenzenflut - wenn sich letztere auch als außerordentlich zäh erweist. Und zwar mit Hinweis auf den Föderalismus, der historisch gewachsen und nicht so einfach zu verändern sei: Die Jahre vergingen.

Jetzt hat die Union der Republik die Rute ins Fenster gestellt. Die prompte und übersichtlichere Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien wird nicht mehr nur verlangt, sondern eingeklagt. Der Umweltminister reagiert - mit dem Hinweis auf den Föderalismus. Muss da wirklich, um etwas zu verändern, erst eine Strafzahlungsaufforderung aus Brüssel kommen? (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe 17/18.7.2004)