Zwar, so werden Landes- wie Bundesverantwortliche nicht müde zu betonen, ändert die sich rund alle 100 Kilometer ändernde rechtliche Lage nichts an der Lebenserwartung des großen Raubvogels: Dort, wo - wie etwa in Oberösterreich - das Jagdgesetz zuständig ist, gebe es eben ein ganzjähriges Seeadler-Jagdverbot. Menschliche Betrachter konnten sich jedoch schon seit Jahren eines gewissen altmodischen Eindrucks nicht erwehren: Der moderne Rechtsstaat Österreich hält sich in Sachen Naturschutz eine Kompetenzvielfalt, die benachbarten Bistümern vergangener Jahrhunderte zur Ehre gereicht hätte.
Nicht unerwartet war es daher, dass die verwirrende Gesetzesvielfalt nach dem EU-Beitritt Österreichs mit dem Ansinnen Brüssels überkreuz kam, den Naturschutz in der gesamten Union auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Zweckmäßige Modernität reibt sich eben an veralteter Kompetenzenflut - wenn sich letztere auch als außerordentlich zäh erweist. Und zwar mit Hinweis auf den Föderalismus, der historisch gewachsen und nicht so einfach zu verändern sei: Die Jahre vergingen.