Brüssel - Die EU-Kommission hat gegen Österreich eine Vertragsverletzungsverfahren wegen der fehlenden Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeleitet. Konkret gehe es um die Berufsgruppen Ärzte, Zahnärzte, Architekten sowie Krankenschwestern und Krankenpfleger in der allgemeinen Pflege, heißt es in einer am Freitag in Brüssel veröffentlichten begründeten Stellungnahme der EU-Kommission.

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden, indem es die Kommission von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie informiert. Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2001 und ist Teil der SLIM-Initiative zur Vereinfachung der Binnenmarktvorschriften. Sie vereinfacht die Aktualisierung der Verzeichnisse der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, die automatisch anerkannt werden können. Sie hätte bis Jänner 2003 in allen EU-Staaten umgesetzt werden müssen.

Eine ähnliche Stellungnahme schickte die Kommission auch an Deutschland, das bei den Berufsgruppen Arzt, Zahnarzt, Architekt sowie Apotheker und Ingenieure säumig sei. Großbritannien erhielt eine Klage, weil es die Richtlinie für Gibraltar nicht umgesetzt hat. Weitere Klagen zum Bereich Berufsanerkennung ergingen an Portugal und Luxemburg. Der EU-Kommission ist es ein Dorn im Auge, dass in Luxemburg tätige Rechtsanwälte aus dem EU-Ausland einen Sprachnachweis über Französisch, Deutsch und Luxemburgisch vorlegen müssen und dass Portugal keine Zulassung für Fachapotheker für klinische Chemie kennt.(APA)