Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden, indem es die Kommission von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie informiert. Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2001 und ist Teil der SLIM-Initiative zur Vereinfachung der Binnenmarktvorschriften. Sie vereinfacht die Aktualisierung der Verzeichnisse der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, die automatisch anerkannt werden können. Sie hätte bis Jänner 2003 in allen EU-Staaten umgesetzt werden müssen.
Wirtschaft
Brüssel klagt Österreich wegen Säumigkeit bei Berufsanerkennung
Kommission schickte Stellungnahme nach Wien - Richtlinie für Ärzte, Zahnärzte, Architekten und Krankenschwestern nicht umgesetzt
Brüssel - Die EU-Kommission hat gegen Österreich eine
Vertragsverletzungsverfahren wegen der fehlenden Umsetzung einer
EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
eingeleitet. Konkret gehe es um die Berufsgruppen Ärzte, Zahnärzte,
Architekten sowie Krankenschwestern und Krankenpfleger in der
allgemeinen Pflege, heißt es in einer am Freitag in Brüssel
veröffentlichten begründeten Stellungnahme der EU-Kommission.
Eine ähnliche Stellungnahme schickte die Kommission auch an
Deutschland, das bei den Berufsgruppen Arzt, Zahnarzt, Architekt
sowie Apotheker und Ingenieure säumig sei. Großbritannien erhielt
eine Klage, weil es die Richtlinie für Gibraltar nicht umgesetzt hat.
Weitere Klagen zum Bereich Berufsanerkennung ergingen an Portugal und
Luxemburg. Der EU-Kommission ist es ein Dorn im Auge, dass in
Luxemburg tätige Rechtsanwälte aus dem EU-Ausland einen
Sprachnachweis über Französisch, Deutsch und Luxemburgisch vorlegen
müssen und dass Portugal keine Zulassung für Fachapotheker für
klinische Chemie kennt.(APA)