Laut "Asyl in Not" hätte dem Flüchtling, der über die Slowakei nach Österreich gekommen ist, die Abschiebung an die slowakischen Behörden gedroht. Als traumatisierten Folteropfer stehe ihm nach dem neuem Asylgesetz ein Verfahren in Österreich zu, meint dessen Rechtsvertreter und Sprecher der Organisation in der Pressekonferenz.
Nur die Spitze des Eisbergs
Die nun verhinderte Abschiebung dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, so "Asyl in Not", dass der Fall nur die Spitze des Eisbergs sei. "In Traiskirchen verschwinden täglich Menschen in der Schubhaft, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt."
"Asyl in Not" fordert freien Zugang der NGOs zu allen Asylverfahren in den Erstaufnahmestellen. "Wir verlangen die unverzügliche Zulassung aller tschetschenischen Asylwerber zum Asylverfahren, weil alle Tschetschenen schreckliche, traumatisierende Erlebnisse hinter sich haben."
Bundesasylamt: Fall bereits vor fünf Tagen entschieden
Der Leiter des Bundesasylamtes, Wolfgang Taucher, wies gegenüber der APA Dienstagnachmittag die Darstellung der Hilfsorganisation "Asyl in Not" zurück: "Für ein rechtskonformes Verhalten des Bundesasylamtes braucht es keine Pressekonferenz." Weder vor, noch nach der Pressekonferenz habe "Asyl in Not" mit dem Bundesasylamt Kontakt aufgenommen. Er, Taucher, wisse auch nicht, um welchen Flüchtling - dessen Fall in der Pressekonferenz präsentiert wurde - es sich genau handle. Es gebe einen Fall, auf den die Beschreibung der Hilfsorganisation passe: "Dieser ist aber bereits vor fünf Tagen entschieden worden."