Die neue Route solle nicht zu nahe an palästinensischen Dörfern entlang verlaufen und Palästinensern nicht den Zugang zu ihren Feldern und Schulen verwehren, hieß es. Die größten Änderungen werden für die Siedlung Elkana nahe Jerusalem sowie für die südlichen Teile des Westjordanlands erwartet. Der Verlauf des bereits errichteten Walles werde allerdings nicht geändert. Diese Abschnitte stehen auf palästinensischem Gebiet.
Israel hat das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes abgelehnt. Das von der UNO-Vollversammlung angerufene höchste Gericht der Vereinten Nationen hatte am vergangenen Freitag in Den Haag befunden, die Errichtung der Sperranlage verstoße gegen das Völkerrecht. Israel könne sich mit dem Bau des Sperrwalls auf besetztem Territorium nicht auf das Selbstverteidigungsrecht berufen. Der Wall müsse abgerissen werden, die betroffene palästinensische Bevölkerung habe Anspruch auf Entschädigung.
Die Sperranlage verläuft fast ausschließlich östlich der so genannten Grünen Linie, die das 1967 von Israel okkupierte Westjordanland vom israelischen Staatsterritorium abgrenzt. Laut UNO-Angaben schneidet sie eine Fläche von 16,6 Prozent ab, auf der rund 237.000 Palästinenser leben. An Orten wie Kalkilia ragt sie tief ins Westjordanland hinein, was dazu führt, dass palästinensische Siedlungen von der Außenwelt abgeschnitten werden.