Die Luxemburger Richter mussten prüfen, ob die EU-Finanzminister bei der Aussetzung der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich im November 2003 gemäß den Vorgaben des Stabilitätspaktes handelten. Die EU-Kommission sah dies nicht gegeben und verklagte den Rat deshalb im Jänner vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Rats-Entscheidung annulliert
"Das Gericht (...) - annulliert die Rats-Entscheidung vom 25. November 2003", heißt es in dem Urteil. Damals wollte die EU-Kommission die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich wegen der anhaltend hohen Neuverschuldung beider Länder verschärfen.
Die Finanzminister lehnten dies mehrheitlich ab und verabschiedeten eine an der Kommission vorbeigehende Erklärung, in der sich Berlin und Paris verpflichteten, ihr Defizit 2005 wieder unter die Drei-Prozent-Marke zu drücken. Die Verfahren gegen beide Länder wurden ausgesetzt.
Sanktionen verhindert
Mit der Entscheidung der Finanzminister waren Sanktionen für die Defizitsünder Deutschland und Frankreich in weite Ferne gerückt. Damals hatten sich die Regierungen in Berlin und Paris verpflichtet, nach Jahren der Überschreitung die erlaubte Defizit-Grenze 2005 wieder einzuhalten.