Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Beschluss der EU-Finanzminister gekippt, der die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich vorläufig ausgesetzt hat. Diese Entscheidung der Minister vom November 2003 sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg.

Die Luxemburger Richter mussten prüfen, ob die EU-Finanzminister bei der Aussetzung der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich im November 2003 gemäß den Vorgaben des Stabilitätspaktes handelten. Die EU-Kommission sah dies nicht gegeben und verklagte den Rat deshalb im Jänner vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Rats-Entscheidung annulliert

"Das Gericht (...) - annulliert die Rats-Entscheidung vom 25. November 2003", heißt es in dem Urteil. Damals wollte die EU-Kommission die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich wegen der anhaltend hohen Neuverschuldung beider Länder verschärfen.

Die Finanzminister lehnten dies mehrheitlich ab und verabschiedeten eine an der Kommission vorbeigehende Erklärung, in der sich Berlin und Paris verpflichteten, ihr Defizit 2005 wieder unter die Drei-Prozent-Marke zu drücken. Die Verfahren gegen beide Länder wurden ausgesetzt.

Sanktionen verhindert

Mit der Entscheidung der Finanzminister waren Sanktionen für die Defizitsünder Deutschland und Frankreich in weite Ferne gerückt. Damals hatten sich die Regierungen in Berlin und Paris verpflichtet, nach Jahren der Überschreitung die erlaubte Defizit-Grenze 2005 wieder einzuhalten.

Sie liegt bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Bei den ausgesetzten Strafverfahren drohen in letzter Konsequenz hohe Strafen. Für Deutschland sind dies bis zu zehn Mrd. Euro, für Frankreich stehen bis zu 7,5 Mrd. Euro auf dem Spiel. (APA/dpa)