Der Pensionskorridor
Der Pensionskorridor gilt nur für Männer, da das Frauen-Antrittsalter gesetzlich erst 2033 gänzlich angeglichen werden kann. Die Abschläge pro Jahr des früheren Ruhestandsantritts bzw. der Bonus bei späterer Pension betragen 4,2 Prozent. Grundsätzlich soll man mit 65 nach 45 Beitragsjahren mit 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens in Pension gehen können.
Einheitlicher Beitragssatz
Der Beitragssatz wird in Zukunft einheitlich bei 22,8 Prozent (wie schon jetzt im ASVG) liegen, wobei Gewerbetreibende und Selbstständige einen staatlichen Zuschuss erhalten. Real zahlen sie 17,5 bzw. 15 Prozent statt wie bisher 15 bzw. 14,5 Prozent. Die Anhebung der Sätze erfolgt jährlich um einen Viertelprozentpunkt ab 2006. Das heißt, die Marke ist bei den Bauern 2008 erreicht, bei den Gewerbetreibenden aber erst 2016. Bei der Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze orientiert man sich am ASVG.
Ersatzzeiten
Verbesserungen gibt es im Bereich der Ersatzzeiten. Bei der Kindererziehung wird statt des niedrigen Ausgleichszulagenrichtsatzes das mehr als doppelt so hohe Medianeinkommen von Frauen (1.350 Euro) zur Bemessung herangezogen. Der gleiche Wert gilt für Zivil- und Präsenzdienst sowie für die Familienhospizkarenz. Künftig gelten auch vier statt bisher zwei Jahre der Kindererziehung als pensionsbegründend. Für die Kindererziehungszeit besteht auch die Möglichkeit des Pensions-Splittings. Für die Arbeitslosigkeit werden 70 Prozent der Bemessungsgrundlage herangezogen, für Zeiten der Notstandshilfe 92 Prozent davon.
Anpassung
Die Pensionsanpassung erfolgt künftig gemäß dem Verbraucherpreis-Index. Allerdings wird ein Sonderopfer von Beziehern höherer Pensionen gefordert. Zwischen 2006 und 2008 wird nur bei Pensionen bis 1.750 Euro die Inflation voll abgegolten. Darüber gibt es einen entsprechenden Fixbetrag, der verhältnismäßig niedriger liegt. Die Aufwertung der Beitragsjahre erfolgt künftig gemäß der Lohnentwicklung.
Teile von 2003 werden zurück genommen
Zurückgenommen werden mit dem Regierungsvorschlag Teile der Pensionsreform 2003. Konkret wird der damals eingezogene Verlustdeckel (gegenüber der alten Regelung) fürs Erste von zehn auf fünf Prozent (2004) reduziert. Danach steigt der Maximal-Verlust in Viertelprozent-Schritten wieder an, so dass er 2024 wieder auf zehn Prozent liegt. Um abrupte Pensionsverluste zu vermeiden, wird auch der geplante zweite Schritt zur Erhöhung der Krankenkassen-Beiträge (um weitere 0,5 Prozent) für Pensionisten um ein Jahr auf 2006 verschoben.
Nachhaltigkeitsfaktor
Die langfristige Finanzierbarkeit des Systems soll durch einen so genannten Nachhaltigkeitsfaktor gesichert werden. Sollte die Lebenserwartung wesentlich steigen, hätte dies automatische Auswirkungen auf Beitragssatz, Steigerungsbetrag, Antrittsalter, Pensionsanpassung und Bundesbeitrag, ohne dass weitere Verhandlungen nötig wären. Erste Kontrollmarke ist laut Kanzler Wolfgang Schüssel (V) das Jahr 2014
Schwerarbeiterregelung kommt 2006
Noch nicht endgültig fixiert hat die Regierung die neue Schwerarbeiterregelung, die für besonders belastete Berufsgruppen einen früheren Pensionsantritt ermöglichen soll. Sozialminister Herbert Haupt (F) kündigte hierzu in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Kanzler Wolfgang Schüssel (V) an, mit den Sozialpartnern ein Modell auszuarbeiten, das dann 2006 in Kraft treten wird. In diesem Bereich ist der Zeitdruck nicht so groß, da die alte Hacklerregelung noch in Kraft ist.
Definition von Schwerarbeit noch ausständig
Einige Grundsätze wurden für die Schwerarbeiterregelung bereits am Montag vorgestellt. Demnach sollen Schwerarbeiter pro Jahr in dieser anstrengenden Tätigkeit um drei Monate früher in Pension gehen können - frühestens aber mit 60. Außerdem müssen 40 bzw. 45 Versicherungsjahre vorgewiesen werden. Der Abschlag soll drei Prozent pro Jahr (ohne Deckel) betragen. Noch entschieden werden muss, wie Schwerarbeit definiert wird und wie lange man mit solchen belastenden Tätigkeiten beschäftigt ist, um die Regelung in Anspruch nehmen zu können.
Erwerbsunfähigkeitspension noch in Schwebe
Ebenfalls noch in Schwebe ist die Zukunft der Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension. Fest steht nur, dass es eine entsprechende Möglichkeit zu einem früheren Pensionsantritt aus Krankheitsgründen geben wird. Allerdings soll es auch hier eine Vereinheitlichung der Systeme geben.
Verhandlungen mit Bundesbeamten noch ausständig
Grundsätzlich soll die Pensionsharmonisierung für praktisch alle Berufsgruppen gelten, also auch für den Öffentlichen Dienst. Mit den Bundesbeamten wird aber noch verhandelt werden. Versprochen wurde vom Kanzler in dieser Frage am Montag allerdings nichts. Im Forderungspaket der Beamten ist unter anderem eine Abfertigung sowie eine Pensionskasse enthalten. Nicht in die Harmonisierung einbezogen werden Landes- und Gemeindebedienstete, da dazu Verfassungsbestimmungen nötig wären. Hier hoffen Sozial-Staatssekretärin Ursula Haubner (F) und Kanzler Schüssel, dass diese Gebietskörperschaften freiwillig dem System beitreten.