Berlin - Nach vier Jahren Tauziehen zwischen Regierung und Opposition hat Deutschland jetzt ein Einwanderungsgesetz. Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat zu. Damit öffnet sich das Land offiziell für Beschäftigte aus Nicht-EU-Ländern.

Das Gesetz reguliert die Zuwanderung von Fachkräften und soll die Integration von Ausländern verbessern. Auch das Flüchtlingsrecht wird reformiert. Im Gegenzug können angesichts der Terror-Bedrohung als gefährlich eingestufte Ausländer schneller abgeschoben werden.

Union wehrte sich lange gegen Öffnung als Einwanderungsland

Die Union hatte sich lange gegen eine Öffnung Deutschlands als Einwanderungsland gewehrt. Angesichts der Millionen-Arbeitslosigkeit hielt sie dies für unverantwortlich. Damit stießen CDU/CSU auf Kritik der Wirtschaft. Diese machte sich für das rot-grüne Gesetz stark.

All-Parteien-Kompromiss

Nach erbittertem Streit verständigten sich Regierung und Opposition auf einen All-Parteien-Kompromiss. Das neue Zuwanderungsgesetz soll am 1. Jänner 2005 in Kraft treten.

Die rot-grüne Regierung konnte das Gesetz nur mit der CDU/CSU verwirklichen, da die Union im Bundesrat die Mehrheit hat. Ein erstes Einwanderungsgesetz hatte den Bundesrat unter strittigen Umständen passiert, doch das Bundesverfassungsgericht kippte den Beschluss. (APA/dpa)