In der Vorwoche erklärte der Oberste Gerichtshof Israels den Verlauf der Sperranlage teilweise für rechtswidrig. Nordwestlich von Jerusalem müsse die Anlage auf einer Strecke von 30 Kilometern verlegt werden, weil der geplante Verlauf die Interessen der palästinensischen Bevölkerung in der Gegend beeinträchtige. Die Rechtmäßigkeit des Baus an sich stellten die Richter aber nicht in Frage. Am Freitag soll der Internationale Gerichtshof in Den Haag über die Sperranlage befinden. Sein Urteilsspruch ist nicht bindend.
In der politischen Diskussion ist der Bau der Anlage weniger strittig als ihr Verlauf. Sie greift zum Teil tief in das Gebiet östlich der "Grünen Linie" und damit in Palästinensergebiet hinein. Die Israelis argumentieren, die Anlage habe lediglich eine Sicherheitsfunktion. Die Palästinenser beklagen, die Sperranlage schlage der israelischen Seite palästinensisches Gebiet zu und greife somit einer endgültigen Grenzvereinbarung vor, die nur in einem Friedensabkommen getroffen werden könne.
Technisch gesehen handelt es sich um eine Kombination aus Mauer- und Zaunanlagen. Auf knapp 200 Kilometern Länge ist die Anlage bereits fertig gestellt. In ländlichen Gebieten besteht sie aus einem 70 bis 80 Meter breiten Streifen Land, der mit Stacheldraht und Elektrozäunen bewehrt und von Gräben durchzogen ist. Zudem gibt es eine geteerte Straße für Patrouillenfahrten. In dichter besiedelten Gebieten entlang der "Grünen Linie" zieht sich die Anlage in Form einer acht Meter hohen Betonmauer mit Wachtürmen durch das umstrittene Land.