"Mit großem Aufwand aufgebauten Popanz"
Im Gegensatz zur Auffassung der Staatsanwälte habe sich Ackermann als früheres Mannesmann-Aufsichtsratsmitglied mit seiner Zustimmung zu den Millionenzahlungen im Zuge der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone nicht strafbar gemacht. Vielmehr handle es sich bei zentralen Anklagepunkten den Staatsanwaltschaft um einen "mit großem Aufwand aufgebauten Popanz".
Die "Kernfrage"
Kempf fügte hinzu, in dem Prozess gehe es die "Kernfrage", welches "der rechtlich anerkannte wirtschaftliche Maßstab für die Vergütung von Managern" sei. Die entsprechenden Grenzen könnten jedoch nicht durch das Strafrecht gezogen werden. Das Strafrecht sei "weder Klempner noch Nothelfer der Gesellschaft"; es könne nicht dazu dienen, "gesellschaftliche Probleme zu lösen. Wer dies dennoch versuche, "der macht Fehler", sagte Kempf mit Blick auf die Staatsanwälte.