Im Vergleich zum Jahr 2001 ging die Steuerbelastung in der EU um 0,7 Prozentpunkte zurück, in Österreich um 0,9 Prozentpunkte. In lediglich acht der 25 Mitgliedstaaten erhöhte sich die Steuerbelastung, am deutlichsten in Luxemburg (von 40,7 auf 41,9 Prozent) sowie der Tschechischen Republik (von 34,3 auf 35,4 Prozent).
Beitrittsländer deutlich darunter
Mit Ausnahme Sloweniens (39,8 Prozent), Polens (39,1 Prozent) und Ungarns (38,8 Prozent) liegen alle Beitrittstaaten bei der Steuerbelastung deutlich unter dem EU-Durchschnitt - zwischen 29 und 35 Prozent. Niedriger ist vor allem der Anteil der direkten Steuern an den Gesamteinnahmen. So liegen die effektiven Regelsätze für die Körperschaftsteuer in der EU-15 bei 31,4 Prozent, in den zehn neuen Mitgliedstaaten bei 21,5 Prozent.
Überhaupt ist die Steuerbelastung für Unternehmen im Vergleich zum Jahr 1995 deutlich gesunken. Damals lag der Körperschaftsteuersatz in der EU-15 bei 38 Prozent, in den Beitrittsländern bei 30,5 Prozent. "Wir können aber keinen Fall ins Bodenlose feststellen", betonte der Chefanalyst der für Steuern zuständigen Dienststelle der EU-Kommission, Jean-Pierre De Laet. Schließlich sei bei der Senkung der Steuersätze meist auch die Steuerbasis ausgeweitet worden. Er wies zudem darauf hin, dass von 1995 bis 2002 auch die Steuern auf Arbeitseinkommen gesunken seien und die indirekte Steuerbelastung konstant geblieben sei.