Die Telefongesellschaften müssen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt Verbindungen zu teuren 0190-Service-Nummern nach einer Stunde auf jeden Fall kappen. Das Gericht wies deshalb nach Angaben vom Donnerstag in zweiter Instanz eine Klage der Deutschen Telekom ab, die von einem Kunden 10.897,70 D-Mark (rund 5.000 Euro) für drei 0190-Verbindungen verlangt hatte, von denen eine rund 50 Stunden lang gedauert hatte.

Eine Stunde wird bezahlt

Nach der Entscheidung der Frankfurter Richter muss der Telekom-Kunde lediglich 115,77 Euro für eine Stunde mit der Service-Nummer bezahlen. Zwar habe festgestanden, dass bei dem überlangen Gespräch die 0190-Nummer durch den Anschlussnehmer oder eines seiner Familienmitglieder angewählt worden sei, erklärte das Gericht. Das Gericht bejahte aber eine "vertragliche Nebenpflicht" des Netzbetreibers, seine Kunden durch Abschaltung nach 60 Minuten vor überhöhten Kosten zu schützen. Das sei ab 15.08.2003 durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190er-/0900er-Mehrwertdienstenummern festgelegt worden.

Fehlverbindungen

Der Telekom sei im Zusammenhang mit 0190-Diensten bekannt gewesen, dass durch technische Defekte am Endgerät oder versehentliche Fehlbedienungen Telefonverbindungen aufrechterhalten werden können, ohne dass der Kunde dies bemerkt, erklärten die Richter. Da der Kunde generell nicht damit rechne, dass nach Auflegen des Hörers die Verbindung gleichwohl fortbestehen könne, entspreche es dem Verbraucherschutz, dass der das Telefonnetz unterhaltende Vertragspartner Schutzvorkehrungen ergreife. Das Abschalten der Verbindung sei dem Telefondienstbetreiber technisch möglich und zumutbar. Dass der Telekom eine solche Unterbrechung gegenüber Fremdanbietern nicht möglich sei, habe sie nicht schlüssig belegt.

Telekom prüft Urteil

T-Com-Sprecher Frank Domagalla sagte, die Telekom werde das Urteil prüfen. Er wies darauf hin, dass die Telekom bei allen in ihrem Netz geschalteten 0190-Nummern die Abschaltung nach einer Stunde praktiziere. Die meisten der über 50 Anbieter derartiger Nummern liefen aber nicht über die Telekom, und nicht alle diese Anbieter hätten zumindest früher ein Zeitlimit berücksichtigt. Die Telekom habe jedoch in diesen Fällen keine Möglichkeit, die Gesprächsdauer zu beeinflussen. Domagalla wies darauf hin, dass es auch Oberlandesgerichte gebe, die dieser Argumentation der Telekom bei ihren Entscheidungen gefolgt seien.(APA/AP)