Der Privatsender RTL ist mit dem Versuch gescheitert, ein Gerät zum Ausblenden von Fernsehwerbung gerichtlich verbieten zu lassen. Der deutsche Bundesgerichtshof wies in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil die Klage des Kölnern Unternehmens zurück. Damit kann die Firma TC Unterhaltungselektronik AG nach fünfjährigem Rechtsstreit mit seinem Gerät "Tivion" auf den Markt gehen. Der Werbeblocker, der laut RTL den "Lebensnerv aller Privatsender" trifft, dürfte aber vorerst nicht zu drastischen Einbrüchen bei den Werbeeinnahmen in der Branche führen. Gleichwohl prüft RTL eine Beschwerde vor dem Bundesverfassunsgegricht.

Filme ohne Werbepausen speichern

"Tivion" ist das Nachfolgegerät der "Fernseh-Fee", gegen die bereits 1999 geklagt wurde. Vorteile bringt das Gerät, das über einen eigenen Festplattenrekorder verfügt, vor allem Zuschauern, die Filme aufzeichnen. Diese können dann ohne Werbepausen gespeichert werden.

Laut Urteil erschwert der Werbeblocker zwar die Geschäfte der allein durch Werbung finanzierten Privatsender, er bedrohe diese jedoch nicht "existenziell". Das Gerät sei für TV-Konsumenten nichts weiter als eine "technische Hilfestellung" - es anzuwenden oder nicht bleibe allein dem Zuschauer überlassen.

Herstellerfirmal klagt RTL auf Schadensersatz

Petra Bauersachs, Geschäftsführerin der Herstellerfirma, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. "Wir gehen jetzt sofort mit 3.000 Geräten monatlich in Serienproduktion, damit das Gerät zu Weihnachten für einen Preis von 99 Euro auf dem Markt ist", sagte Bauersachs. Das Unternehmen werde nun RTL auf Schadensersatz in Millionenhöhe wegen Verdienstausfall verklagen. Zudem habe der fünfjährige Rechtsstreit mit RTL und zuvor auch noch VOX und Sat.1 das Unternehmen eine halbe Mio. Euro an Gerichts- und Anwaltsgebühren gekostet, die eingefordert würden.

Urteil greife Gschäftsmodell des Privat-TV an

RTL-Sprecher Christian Körner kritisierte das Urteil. Der Werbeblocker greife in das Geschäftsmodell des werbefinanzierten und daher kostenlosen TV-Programms ein, sagte Körner in Köln. Weil die Programmfinanzierung ein wesentlicher Bestandteil der Programmfreiheit sei, werde nun eine Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Rundfunkfreiheit erwogen. Für RTL geht es um die Verteidigung hoher Einnahmen: Das Unternehmen machte im vergangenen Jahr einen Netto-Umsatz in Höhe von 1,15 Mrd. Euro. Insgesamt brachte Werbung den Privatsendern in Deutschland zuletzt rund 3,5 Mrd. Euro pro Jahr.

Bundesgerichtshof sieht keine Existenzgefahr für Privatsender

Die Branche wird Experten zufolge allerdings kaum wesentliche Einbußen wegen des nun erlaubten Werbeblockers befürchten müssen. Bei rund 34 Mio. angemeldeten TV-Geräten und den anvisierten Absatzzahlen von 3000 Geräten im Monat, wären nach fünf Jahren erst etwa ein halbes Prozent aller TV-Geräte mit einem Werbeblocker gekoppelt. Zudem sei fraglich, ob das Gerät beim breiten Publikum überhaupt auf Interesse stoße, sagte Roland Stehle von der Gesellschaft für Unterhaltungselektronik (GfU) in Nürnberg.

Festplattenrekorder als Bedrohung für werbefinanzierte Privatsender

Stehle ging ebenso wie der Sprecher des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), Volker Nickel, aber davon aus, dass sich dagegen die immer häufiger nachgefragten Festplattenrekorder zu einer Bedrohung für die werbefinanzierten Privatsender entwickeln könnten. Diese Geräte ermöglichen es, Sendungen schon während der Aufnahme zeitversetzt wiederzugeben. Werbeblöcke können dann beim Betrachten übersprungen werden. Dies fürchtet auch RTL. "Wir beobachten diese Entwicklung genau", sagte Körner. Konkrete Schritte gebe es derzeit aber nicht. (APA/AFP)