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Die Anwälte im Mannesmann-Prozess - Klaus Volk, Jürgen Welp und Sven Thomas (v.l.n.r.) - im Gespräch.

Foto: EPA/APA/dpa/Franz-Peter Tschauner
Die Staatsanwälte wollen im Mannesmann-Prozess Zeitungsinformationen zufolge mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten beantragen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete dies am Donnerstag unter Berufung auf Prozesskreise. Die Ankläger wollten es nicht bei der Forderung bewenden lassen, Bewährungsstrafen zu verhängen. Unterdessen geriet der Prozess-Zeitplan durch einen Unfall eines Verteidigers von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann durcheinander, so dass die Staatsanwaltschaft ihr Schlussplädoyer erst am kommenden Mittwoch beenden kann.

Der gesetzliche Strafrahmen

"Wir nehmen zu den Strafanträgen vorab keine Stellung. Der gesetzliche Strafrahmen für schwere Untreue liegt zwischen sechs Monaten Mindeststrafe und zehn Jahren Haft Höchststrafe", sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Simone Kämpfer, am Donnerstag auf dpa-Anfrage zum Zeitungsbericht. Angeklagt sind neben Ackermann und anderen auch Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel.

Die Staatsanwälte hatten sich am Mittwoch von der vollen Schuld der Angeklagten überzeugt gezeigt. Dass die sechs Manager und Gewerkschafter überhaupt bestraft werden, gilt allerdings als unwahrscheinlich. Das Gericht hatte bereits Ende März Freisprüche in Aussicht gestellt.

Rechtsanwalt verletzt

Rechtsanwalt Eberhard Kempf, ein Verteidiger von Ackermann, sei am Mittwochabend nach einem Unfall auf der Autobahn verletzt in ein Krankenhaus gebracht worden, teilte ein Sprecher der Deutschen Bank am Donnerstag mit. An seinem Wagen war ein Reifen geplatzt. Der Verhandlungstag am Donnerstag fiel daraufhin aus. Die Staatsanwaltschaft soll ihr Plädoyer nun am kommenden Mittwoch abschließen. Ursprünglich wollten die Staatsanwälte bereits am Donnerstag ihre Strafforderungen verkünden.

Der spektakuläre Wirtschafts-Strafprozess dauert bereits seit mehr als fünf Monaten an. Nach Ansicht der Staatsanwälte haben die Angeklagten mit der Ausschüttung von Prämien und Pensionsabfindungen in Höhe von 57 Mio. Euro das Vermögen des Mannesmann-Konzerns geschädigt. Das Geld war im Zuge der Übernahme des Düsseldorfer Unternehmens durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone gezahlt worden.(APA/dpa)