Dagegen ist nun die Geschäftsführerin der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Oberösterreich Maria Schwarz-Schlöglmann vehement aufgetreten. In einer Aussendung meinte sie, dass es verhindert werden müsse, dass gewalttätige Männer weiterhin ihre Machtstellung missbrauchen dürften. "Erzwungene Kontakte können zu Gefährdungen und Verletzungen von Frauen und Kindern führen. Gerade in Zeiten von Trennung und Scheidung ist das Risiko, Gewalt zu erleiden, für Frauen besonders groß. Ganz prioritär ist der Vorrang von Gewaltprävention und Schutz vor Gewalt gegenüber Vaterrechten und -pflichten", so Schwarz-Schlöglmann.
Erneute Misshandlungen
In einer Untersuchung aus dem Jahr 2002 wird darauf hingewiesen: Je gewalttätiger und kontrollierender der Partner versucht, die Partnerin an einer Trennung zu hindern, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er die Kinder als Hebel einsetzen wird, um die Frau zurückzuholen. Desto höher ist das Risiko für die Frau auch nach einer Trennung weiterhin bedroht und misshandelt zu werden. Eine Vergleichsuntersuchung zwischen England und Dänemark im Jahr 1996 bezüglich Entscheidungen zu Besuchsregelungen in Fällen häuslicher Gewalt kam zum Ergebnis, dass 70 Prozent der Frauen und 58 Prozent der Kinder bei Ausübung von Besuchsrechten durch den Vater erneut misshandelt und/oder bedroht wurden.
Wegweisendens Urteil
In Deutschland ist das neue Kindschaftsrecht mit der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall seit fünf Jahren in Kraft. Oft jahrelange (nachgewiesene) Misshandlungen von Frauen durch ihre Männer war für viele RichterInnen kein zwingendes Kriterium dafür, dass das vielzitierte Kindeswohl dabei gefährdet sein könnte. Richtungsweisend ist hier ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: In Fällen, in denen die Väter die Mütter misshandelten, müssen die sich eine gemeinsame Erziehung nicht mehr zumuten. Die RichterInnen befanden, dass "die Ausübung der gemeinsamen Sorge eine tragfähige soziale Beziehung der Eltern voraussetzt". Jede vierte geschiedene Frau kämpft in Deutschland vor Gericht um das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat nun den Vorrang der Väterrechte begrenzt und eine Gleichwertigkeit der beiden Sorgerechtsmodelle eingeführt. Zwar müssen Mütter den Antrag auf alleiniges Sorgerecht noch immer "gut begründen", aber sie werden es künftig leichter haben. Vielmehr noch werden RichterInnensprüche wie solche, die die Weigerung der Kindesmutter, ihrem Misshandler zu begegnen, als "einseitige Kommunikationsstörung der Mutter, die ihre Erziehungsfähigkeit tangiere" einschätzen, der Vergangenheit angehören.
Verknüpfung von Gewalt
In einer Expertise zu Kindern misshandelter Mütter wartet die deutsche Gewaltforscherin Dr. Barbara Kavemann mit einigen Erkenntnissen auf: Neuere Forschung kommt zu dem Ergebnis, dass Gewalt gegen Mütter und Gewalt gegen Kinder eng miteinander zusammenhängen und breite Überschneidungen zwischen diesen beiden Gewaltphänomenen festzustellen sind. Sind Mütter der Gewalt durch den Partner ausgesetzt, so sind in der großen Mehrheit der Fälle die Kinder während der Gewalttat anwesend oder im Nebenraum und erleben bzw. hören diese also selbst mit. Darüber hinaus ist die Misshandlung der Mutter der häufigste Kontext von Kindesmisshandlung. Gewalt gegen die Mutter schadet den Kindern immer, unabhängig davon, ob sie selbst unmittelbar Gewalt erleiden oder nicht. Väter, die "nur" die Frau misshandelt haben, aber "immer gut zu den Kindern gewesen seien", erscheinen so hinsichtlich Qualität von Väterlichkeit und väterliche Verantwortung auch in einem anderen Licht.
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