Wien - Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat im Mai 2004 mit 224.761 einen Höchstwert erreicht. Nach Angaben des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger waren im Vormonat 66.039 Männer und 158.722 Frauen geringfügig beschäftigt.

Zu den geringfügig Beschäftigten kommen noch die geringfügigen Dienstverträge. Diese betrugen im Mai 45.731. Davon waren 18.743 auf Männer und 26.988 auf Frauen entfallen. Die Zahl der freien Dienstverträge, die über der Geringfügigkeitsgrenze von 316,19 Euro liegen, betrug im Mai 25.331. Die Aufteilung nach Frauen (12.633) und Männern (12.698) ist hier praktisch gleich.

Enorme Nachteile

Freie DienstnehmerInnen gelten in der Sozialversicherung zwar als Unselbstständige, aber in allen anderen Bereichen als Selbstständige. Das heißt, im steuerlichen Bereich sind sie einkommenssteuerpflichtig, im Arbeitsrecht gelten überhaupt keine Normen, sie haben keinen Urlaubsanspruch, keinen Abfertigungsanspruch und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. Während die Zahl der geringfügig Beschäftigten fast kontinuierlich (mit Ausnahme saisonaler Gründe) steigt, geht jene der Freien DienstnehmerInnen leicht zurück.

1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für DienstgeberInnen ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn sie mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt haben, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. (APA)