Umfahrung Klosterneuburg

Grafik: DER STANDARD
Mit ihren 3,5 Kilometern ist die geplante Klosterneuburger Stadtumfahrung nicht lang. Die Emotionen um das Projekt gehen trotzdem hoch: Das Augebiet, diese "Idylle für Tiere, Pflanzen, Bäume, Menschen" solle einem "Wahnsinnsprojekt zum Opfer fallen", erregt sich eine Anrainerin.

Aus diesem Grund, so schreibt die Frau, habe sie sich der straßenkritischen Plattform Umfahrung Klosterneuburg (Puk) angeschlossen - so wie bisher insgesamt 700 Stadtbewohner. Vielen von ihnen geht es um mehr als um den drohenden Grünlandverlust: Sie meinen, dass die kurze, neue Straße nur ein erstes Teilstück weitläufigerer Ausbauten ist.

Plan Eins für eine Erweiterung des Rings

Im Grunde, so fasst Puk-Sprecher Bernd Schweeger diese Bedenken zusammen, werde hier Plan Eins für eine Erweiterung des Rings um Wien für den Transitverkehr durchgezogen: Einer Abzweigung von der - ebenfalls geplanten - S1 bei Korneuburg in Richtung Donau. An dieser Stelle, so Schweeger, sei eine Brücke nach Klosterneuburg schon länger im Gespräch, ebenso - weiter in Richtung Südwesten - der Martinstunnel und die Umfahrung von Kritzendorf in den Tullner Raum.

Im STANDARD-Gespräch schließt auch Klosterbeuburgs Bürgermeister Gottfried Schuh (VP) weitere Bauschritte nicht aus: Die "zweite Etappe" könne der Martinstunnel sein, sagt er - doch die Chancen auf eine Umsetzung seien sehr gering. Primär, so Schuh, werde die Umfahrung die Lärm- und Feinpartikelentlastung in der Stadt reduzieren, auch den Schutz des Stadtplatzes vor Hochwasser werde man so verbessern.

"Stückelung" des Gesamtprojekts

"Man gibt keine 70 Millionen Euro für eine Umfahrung aus, mit der sich 2500 Autos von Klosterneuburger Pendlern täglich ein paar Minuten zu ersparen", widerspricht Schweeger. Die "Stückelung" des - wie er meint - Gesamtprojekts habe für die Planer - das Land Niederösterreich - den Vorteil, "dass man sich die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erspart".

In deren Rahmen käme den Anrainern Parteienstellung zu, im derzeitigen Bewilligungsverfahren sind ihre Rechte eingeschränkter. Also gelte es, die UVP juristisch zu erzwingen - wenn nötig beim Verwaltungsgerichtshof - betont Puk-Anwalt Heinz Vana der in Erster Instanz Beschwerde eingelegt hat. (Irene Brickner/DER STANDARD; Printausgabe, 26.5.2004)