Eckpunkte: Hühner-Käfighaltung ab 2009 verboten - Ombudsmann kommt - Betäubung nach Schächtschnitt
Wien - Regierung und Opposition haben sich in der Nacht auf
Mittwoch auf die wesentlichen Eckpunkte des bundeseinheitlichen
Tierschutzgesetzes geeinigt: Damit ist der Weg zu einem gemeinsamen
Beschluss im Nationalrat frei. Die Einigung erfolgte in einer knapp
zwölfstündigen Verhandlungsrunde im Parlament, bestätigten die
Verhandlungsteilnehmer. Für Mittwochvormittag ist eine
gemeinsame Presseerklärung der vier Parlamentsparteien geplant.
Tierschutzombudsmann
Die Einigung der vier Parlamentsparteien sieht noch einige
Änderungen an der Regierungsvorlage zum Tierschutzgesetz,
insbesondere bei der Käfighaltung und beim Tierschutzombudsmann vor.
Letzterer soll zwar nicht (wie von der Opposition gefordert)
Tierschutzanwalt heißen, dafür wird er aber Parteienstellung
erhalten und weisungsfrei sein.
Batteriehaltung ab 2009 verboten
Die Batteriehaltung von Legehennen wird wie geplant ab Anfang 2009
verboten, allerdings werden vom Verbot auch so genannte ausgestaltete
Käfige erfasst. An Stelle der Käfighaltung sollen jedenfalls bessere
Systeme (z.B. Volieren oder Bodenhaltung) treten, als sie derzeit zur
Anwendung kommen. Für Betriebe, die bereits auf ausgestaltete Käfige
umgestiegen sind, gibt es eine 15-jährige Übergangsfrist.
Mehr Kontrollen, obwohl sich nichts ändert
Unverändert bleibt, dass zwei Prozent der landwirtschaftlichen
Betriebe jährlich kontrolliert werden sollen. Neu vereinbart wurde
allerdings, dass in diese Zahl die bereits bestehenden
Qualitätskontrollen, die Schwerpunktkontrollen, Kontrollen auf Grund
von Anzeigen sowie Nachkontrollen nicht eingerechnet werden sollen.
Damit würde sich der Prozentsatz der kontrollierten Betriebe laut
FP-Verhandler Klaus Wittauer auf 16 Prozent erhöhen.
Anbindehaltung von Rindern
"Nicht wahnsinnig viel getan" hat sich laut SP-Umweltsprecherin
Uli Sima bei der dauernden Anbindehaltung von Rindern (hier sind nach
wie zahlreiche Ausnahmen von den vorgesehenen 90 Tagen Auslauf pro
Jahr vorgesehen). Gänzlich verboten soll diese Haltungsart allerdings
bei Pferden und Ziegen werden (fünf Jahre Übergangsfrist).
Hundewelpen
Verboten werden soll auch das Halten von Hundewelpen in
Tierhandlungen (weiterhin möglich bleibt den Tierhandlungen aber die
Vermittlung der Welpen vom Züchter an den Kunden). Außerdem ist ein
zweijährlicher Tierschutzbericht an das Parlament vorgesehen. In der Abrichtung von Hunden dürfen keine Elektroschocks und Stachelhalsbänder mehr eingesetzt werden.
SPÖ wird zustimmen
SP-Tierschutzsprecherin Ulli Sima kündigte an,
ihre Fraktion werde dem Tierschutzgesetz nun zustimmen. Die
Zustimmung der SPÖ zu dieser Materie ist erforderlich, weil zur
Umsetzung des bundesweiten Tierschutzgesetzes eine
Verfassungsmehrheit nötig ist, über die die Regierungsparteien ÖVP
und FPÖ nicht verfügen. "Wir sind zufrieden", betonte Sima nach der
Verhandlungsrunde. Die SPÖ habe sich im Wesentlichen durchgesetzt,
die ÖVP sei beispielsweise bei der Hühnerhaltung und beim
Tierschutzombudsmann über ihren Schatten gesprungen.
"Es fällt uns unglaublich schwer"
Auch ÖVP-Verfassungssprecherin Ulrike Baumgartner-Gabitzer
bestätigte die Einigung. Die ÖVP trage das Gesamtpaket mit. "Es fällt
uns unglaublich schwer, aber wir glauben, dass es wichtig ist",
betonte Baumgartner-Gabitzer.
Weinzinger: "Alle haben sich bewegt"
Für die Tierschutzsprecherin der Grünen, Brigid Weinzinger, war
die nächtliche Verhandlungsrunde "ein zäher Kampf um ein bisschen
mehr Tierschutz. Wobei ich anerkenne, dass sich alle Beteiligten
Seiten ein Stück weit bewegt haben." Man wolle dem einheitlichen
Tierschutzgesetz nun nicht im Weg stehen, auch wenn es bei weitem
nicht jenes Gesetz sei, "das ich mir als Tierschützerin und Grüne
wünschen würde", so Weinzinger.
Betäubung nach dem Schächten
FP-Verhandler Klaus Wittauer nannte zwei Gründe für die Zustimmung
seiner Partei: Erstens sei vereinbart worden, dass beim Schächten das
Tier unmittelbar nach dem Schächtschnitt betäubt werden muss.
Zweitens werde es bezüglich der von der FPÖ geforderten Verankerung
des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in der Verfassung einen
gemeinsamen Entschließungsantrag aller vier Parteien unter
Federführung der Freiheitlichen an den Österreich-Konvent geben.
Seit langem gefordert
Gefordert wurde ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz schon
seit langem, aber erst im November 2002 gab die ÖVP ihren Widerstand
dagegen auf. Fünf Tage vor der Nationalratswahl versprach
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V): "Als Chef der Österreichischen
Volkspartei garantiere ich, dass wir schon im kommenden Frühjahr ein
Bundestierschutzgesetz erarbeiten werden."
Erster Begutachtungsentwurf
Gedauert hat es dann aber doch etwas länger. Den ersten
Begutachtungsentwurf präsentierte Schüssel erst ein Jahr später, am
25. November 2003. Allerdings war das Gesetz vorerst nur ÖVP-intern
akkordiert. Erst am 16. März 2004 einigten sich dann auch die
Koalitionsparteien, das Gesetz passierte im dritten Anlauf den
Ministerrat. Danach begannen die Verhandlungen mit der Opposition,
die noch Verbesserungen forderte.
Tagesordnung
Am kommenden Dienstag steht das Tierschutzgesetz ein letztes Mal
auf der Tagesordnung des Verfassungs-Unterausschusses. Dann sollen
auch die Verordnungen auf den Tisch kommen, die zahlreiche im Gesetz
offen gelassene Details regeln sollen. Der Beschluss im Plenum des
Nationalrats ist für den 16. oder 17. Juni geplant. (APA)