Sonia Gandhi zur Fraktionschefin gewählt

Redaktion, 19. Mai 2004 10:50
  • Artikelbild

Voraussetzung für Übernahme des Premierministerpostens - "Eine gewaltige Aufgabe liegt vor uns" - Mit Info-Grafik

Neu-Delhi - Die Vorsitzende der indischen Kongresspartei, Sonia Gandhi, ist am Samstag in Neu-Delhi ohne Gegenstimme zur Fraktionsführerin im neuen Unterhaus (Lok Sabha) des Bundesparlaments gewählt worden. Das Votum galt als letzte Hürde auf dem Weg zur Nominierung Gandhis für den Posten des Premierministers. "Wir sind uns alle bewusst, dass eine gewaltige Aufgabe vor uns liegt", sagte Gandhi vor den Abgeordneten ihrer Fraktion im Parlamentsgebäude. "Der Weg ist voller Hindernisse, es gibt keinen Anlass zu Selbstgefälligkeit", fügte sie hinzu.

Bei einer Reihe von Begegnungen vor allem mit Vertretern linker Parteien wollte sich Sonia Gandhi am Wochenende ausreichend Unterstützung im neuen Unterhaus sichern. Als nächsten formellen Schritt muss die in Italien geborene Politikerin aus der Nehru-Gandhi-Dynastie dem Staatspräsidenten Avul Pakir Jainulabdeen Abdul Kalam ihre Bereitschaft mitteilen, den Auftrag zur Regierungsbildung anzunehmen. Dies könnte Anfang kommender Woche geschehen.

Die Kongresspartei hatte nach achtjähriger Opposition überraschend die Parlamentswahlen gegen die rechtsgerichtete Koalition von Premier Atal Behari Vajpayee gewonnen. Die Witwe nach dem 1991 ermordeten ehemaligen Premier Rajiv Gandhi hatte es zunächst offen gelassen, ob sie das Amt des Regierungschefs übernehmen würde, und wollte die Entscheidung den Parlamentariern ihrer Partei überlassen.

Von den 57 Jahren der Unabhängigkeit Indiens regierte die Kongresspartei (1885 als "Indian National Congress" gegründet) 44 Jahre. Drei ihrer bisher fünf Premierminister gehörten der Familie des Unabhängigkeitsführers Jawaharlal Nehru an - dessen Tochter Indira Gandhi und deren Sohn Rajiv Gandhi, die beide Mordanschlägen zum Opfer fielen. (APA/AP)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.