Seit August 1997 werden die Gehälter heimischer Politiker nämlich nach dem so genannten Bezügebegrenzungsgesetz berechnet. Demnach hat sich die Steigerung ihres Einkommens an der Inflationsrate des Vorjahres und an der Erhöhung der ASVG-Pensionen für das laufende Jahr zu orientieren. Der niedrigere Wert bestimmt den Geldzuwachs am Politikerkonto. Für Kontrolle und Veröffentlichung ist der Rechnungshofpräsident zuständig.
Schlusslicht bei den Apanagen sind die Bundesräte. Mit rund 3768 Euro monatlich verdienen sie um 50 Prozent weniger als ein Nationalratsabgeordneter, der in der Bezügepyramide das Zentrum aller Berechnungen (in Prozent: 100) bildet. Vergleicht man das Einkommen des Bundeskanzlers mit einem Modell-Abgeordneten, verdient Wolfgang Schüssel das Zweieinhalbfache von seinem Parteikollegen Vincenz Liechtenstein. Bundesminister und Landeshauptleute können bis zu einer Obergrenze von maximal 200 Prozent (doppelt so viel wie ein Nationalratsabgeordneter) lukrieren – rund 15.075 Euro monatlich.
Im Ländervergleich zeigt sich, dass Wien und Niederösterreich auch die vollen 200 Prozent ausschöpfen. Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) und sein Kärntner FP-Kollege Jörg Haider nehmen sich dagegen nur 180 Prozent eines Nationalratsabgeordneten aus dem Topf.
Wer weiter unten steht in der Länder-Hierarchie, steigt auch finanziell etwas schlechter aus. So bekommt ein Landtagsabgeordneter rund 6030 Euro monatlich, was etwa mit dem Jahreseinkommen des Leiters der Donau- Dampfschifffahrtsgesellschaft korrespondiert.
Zum Vergleich: Das monatliche Salär des höchsten Bundesheeroffiziers, General Roland Ertl, bewegt sich mit 7676 Euro ungefähr auf Höhe eines Nationalratsabgeordneten. Wie Ertl bekommen auch in anderen Ministerien die höchsten Beamten ein Fixgehalt. Ein Sektionschef in der höchsten Einkommensstufe mit entsprechend vielen Dienstjahren und akademischer Laufbahn kann mit 8241 Euro monatlich rechnen.