
Rechtliches
Laut dem Konsortium befinde man sich mit dem Projekt im rechtlichen Rahmen, um dies zu untermauern beruft sich S-77CCR auf eine auf der Webpage zitierten Expertise der europäischen Kommission, in der es heißt:
"Erfolgt der Einsatz von Überwachungstechnologien zum Zweck des Nachweises allfälliger Straftaten durch Exekutivbeamte gegenüber zivilen Personen, so ist derartiges Handeln nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als journalistische Tätigkeit im Sinne des Art 10 EMRK anzusehen, weshalb es aufgrund des Schutzes der Meinungsfreiheit nicht in den Geltungsbereich der oben genannten Richtlinie fällt. Gleiches gilt für Projekte, die als Ausübung des Grundrechts auf Freiheit der Kunst anzusehen sind."
Testbetrieb
Bereits am 13. Mai soll am Wiener Karlsplatz eine "zivile Gegenaufklärungsanlage" installiert werden, die auch der Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Dies sei der erste Testbetrieb des Systems, das momentan noch mit einer Demoversion laufe und den Einsatz von S-77 bei den Protesten gegen die Bildung der ÖVP / FPÖ-Koalition im Februar 2000 zeige. (red)
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Die Bezeichnung 'Civil Counter Reconnaissance' fuer Ueberwachungsinstrumente ist wahrlich hoehnisch.
Nicht nur, dass diese Firma Geraete herstellt, die die ohnehin schon strapazierte Privatsphaere weiter einschraenkt, ist sie auch noch der Meinung, dass Ueberwachung von Personengruppen dem Bereich des Journalismus zuzuornen ist und damit die 'Privat'sphaere im oeffentlichen Raum noch weiter eingeschraenkt wird.
Das Konsortium masst sich Taetigkeiten an, die schon strengen Auflagen unterliegt, wird sie von staatlichen Stellen durchgefuehrt.
'Journalistische' Aufzeichnungen unterliegen hingegen kaum dem Datenschutz - zumindest nicht dem des 'Ueberwachten'.
ist die Formulierung
"Exekutivbeamte gegenüber zivilen Personen, so ist derartiges Handeln nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als journalistische Tätigkeit im Sinne des Art 10 EMRK anzusehen, weshalb es aufgrund des Schutzes der ... "
solche Vorstellungen dienen nicht gerade der Rechtssicherheit.
In einem Gesetz sollte genau das drinnenstehen, was gemeint ist, und nicht irgendwelchen Richtern lange herumdeuteleien ermöglicht.
Pfui EUG!!!
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