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Völlig unklar ist indes, was mit der Vielzahl kleinerer Duty-free-Shops passieren wird. Etwa mit jenen im Bereich des steirischen Grenzüberganges Spielfeld.

Foto: APA/ Duty Free Verband
Kleinhaugsdorf/Spielfeld - Mit 1. Mai verschwindet eine auch Grenzgängern seit Jahrzehnten vertraute Institution: der Duty-free-Shop. Zollfrei einkaufen wird mit Beitritt der neuen EU-Länder nicht mehr möglich sein. Doch im größten exterritorialen Einkaufszentrum Excalibur-City bei Kleinhaugsdorf zwischen Tschechien und Niederösterreich fürchtet man um die Umsätze keineswegs.

Mengenbeschränkungen werden gelockert

Grund dafür: Mit der EU-Außengrenze werden die Mengenbeschränkungen für die Einfuhr von Bier, Wein, Spirituosen, Esswaren, Kleidung und andere Bedarfsartikeln gelockert: Statt eines Liters Schnaps über 22 Prozent Alkoholanteil etwa können dann zehn Liter pro Person nach Österreich eingeführt werden, statt zwei Litern Wein 90 Liter. Das werde die Kauflust der österreichischen Kunden steigern, schätzt man in der Excalibur-City, wo man sich sogar mit Ausbauplänen - Themenpark "Land der Lügen", Hotel, Autohaus - trägt.

Keine Änderungen bei Zigaretten

Nichts ändern wird sich hingegen bei den strikten Einfuhrbestimmungen für Zigaretten - was nicht nur in Ronnie Seunigs Kleinhaugsdorfer Imperium für Ärger sorgt. Nach wie vor dürfen österreichische Staatsbürger nur 25 Stück Zigaretten einführen, während Staatsbürgern aus anderen EU-Ländern erlaubt ist, 200 Stück nach Österreich zu bringen. Die Regelung bleibt bis 2007 in Kraft. Bis dahin müssen die neuen EU-Länder ihre Tabaksteuer auf die Höhe jener in Österreich angehoben haben.

Unklare Verwertung der Duty-free-Shops

Völlig unklar ist indes, was mit der Vielzahl kleinerer Duty-free-Shops passieren wird. Etwa mit jenen im Bereich des steirischen Grenzüberganges Spielfeld. Der Leiter des dortigen - ebenfalls vor der Auflösung stehenden - Zollamtes, Josef Grassmug, schätzt, dass diese Betriebe als normale Verkaufsgeschäfte weitergeführt werden. (bri, mue, DER STANDARD Printausgabe 29.4.2004)