Nur teilweises Verbot von Diskriminierungen vorgesehen
Österreich schneide innerhalb der EU im Umgang mit Diskriminierungen sehr schlecht ab. Darum brauche es Engagement und klare Gesetze, um Signale in die richtige Richtung zu senden, meinte Stoisits. Die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes, das zur Gleichstellung zwischen den Geschlechtern geschaffen worden sei, könne gegen Antidiskriminierung in ihren vielen Ausprägungen nicht wirklich greifen, kritisierte der SPÖ-Abgeordnete Walter Posch. Außerdem forderte er eine Ombudsstelle, die gegen Diskriminierungen aktiv werde und bewusstseinsbildend arbeite. Die Regierung plane nur ein teilweises Verbot von Diskriminierungen, so dürfe etwa im Dienstleistungsbereich oder bei der Vergabe von Wohnungen auch weiterhin diskriminiert werden.
Unterschiedliche Schutzniveaus
Ein Dorn im Auge sind der Opposition sowie den NGOs die unterschiedlichen Schutzniveaus. Beim Schutz vor Diskriminierung werde erst recht wieder diskriminiert, stellte Kurt Krickler von der Homosexuellen Initiative Wien fest. Es gebe keinen hinreichenden Schutz vor Benachteiligungen auf Grund der sexuellen Orientierung, der Religion oder des Alters. Einen einheitlichen, umfassenden und für alle benachteiligte Gruppen gleichen Schutz vor Diskriminierung könne eben nur ein Antidiskriminierungsgesetz bringen, sagte Krickler.
Die grüne Menschenrechtssprecherin Stoisits fasste vier Klassen von geschützten Personen zusammen: Die erste Klasse würden die Behinderten darstellen (für sie soll es ein eigenes Behindertengleichstellungsgesetz geben), die zweite Klasse seien jene, die aus rassischen oder ethnischen Gründen benachteiligt würden, die dritte Klasse seien Frauen und die vierte Klasse erst jene, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters oder ihrer Religion benachteiligt würden. Außerdem müssten die Strafen bei Diskriminierung deutlich angehoben und die NGOs mehr eingebunden werden, forderte Stoisits.