Bonn - Das Bonner Landgericht hat am Montag die Klage
einer leidenschaftlichen Lakritz-Esserin gegen den
Süßwaren-Hersteller Haribo abgewiesen. Nach Ansicht der 9.
Zivilkammer ist das Bonner Unternehmen nicht für die gesundheitlichen
Folgen des übermäßigen Süßigkeiten-Konsums der Klägerin
verantwortlich.
Eine 48-Jährige hatte drei Monate lang täglich 400 Gramm Lakritz
genascht und nach eigenen Angaben daraufhin lebensbedrohliche
Herz-Rhythmus-Störungen bekommen. Die Berlinerin forderte mindestens
6.000 Euro Schmerzensgeld von Haribo.
Anders als von der Klägerin behauptet, verstieß das
Süßwaren-Unternehmen nach der Entscheidung des Bonner Gerichts mit
seinen Lakritz-Sackerln jedoch nicht gegen die Kennzeichnungspflicht.
Auch ein Produktfehler habe nicht vorgelegen. Laut dem Gericht muss
jeder Bürger wissen, dass zu viele Süßigkeiten der Gesundheit schaden
können. Wer jeden Monat zwölf Kilo Lakritz Lakritz esse, müsse
eventuelle gesundheitliche Folgen daher selbst verantworten. Gegen
das Urteil ist eine Berufung beim Oberlandesgericht möglich.
Die Klägerin machte den im Lakritz enthaltenen Stoff Glycyrrhizin
(Süßholzzucker) für ihre Herzbeschwerden verantwortlich, weil dieser
die Kaliumwerte im Blut absinken und den Blutdruck ansteigen lasse.
Schon wer 50 Gramm Lakritz am Tag esse, könne zu hohen Blutdruck
bekommen. Darauf hätte Haribo nach Ansicht der Berlinerin hinweisen
müssen. Das Bonner Landgericht folgte dieser Argumentation nicht.
Laut den Richtern enthielten die Haribo-Lakritze weniger als 0,2
Prozent Glycyrrhizin. Daher bestehe für sie keine
Kennzeichnungspflicht.(APA/AFP)