Bonn - Das Bonner Landgericht hat am Montag die Klage einer leidenschaftlichen Lakritz-Esserin gegen den Süßwaren-Hersteller Haribo abgewiesen. Nach Ansicht der 9. Zivilkammer ist das Bonner Unternehmen nicht für die gesundheitlichen Folgen des übermäßigen Süßigkeiten-Konsums der Klägerin verantwortlich.

Eine 48-Jährige hatte drei Monate lang täglich 400 Gramm Lakritz genascht und nach eigenen Angaben daraufhin lebensbedrohliche Herz-Rhythmus-Störungen bekommen. Die Berlinerin forderte mindestens 6.000 Euro Schmerzensgeld von Haribo.

Anders als von der Klägerin behauptet, verstieß das Süßwaren-Unternehmen nach der Entscheidung des Bonner Gerichts mit seinen Lakritz-Sackerln jedoch nicht gegen die Kennzeichnungspflicht. Auch ein Produktfehler habe nicht vorgelegen. Laut dem Gericht muss jeder Bürger wissen, dass zu viele Süßigkeiten der Gesundheit schaden können. Wer jeden Monat zwölf Kilo Lakritz Lakritz esse, müsse eventuelle gesundheitliche Folgen daher selbst verantworten. Gegen das Urteil ist eine Berufung beim Oberlandesgericht möglich.

Die Klägerin machte den im Lakritz enthaltenen Stoff Glycyrrhizin (Süßholzzucker) für ihre Herzbeschwerden verantwortlich, weil dieser die Kaliumwerte im Blut absinken und den Blutdruck ansteigen lasse. Schon wer 50 Gramm Lakritz am Tag esse, könne zu hohen Blutdruck bekommen. Darauf hätte Haribo nach Ansicht der Berlinerin hinweisen müssen. Das Bonner Landgericht folgte dieser Argumentation nicht. Laut den Richtern enthielten die Haribo-Lakritze weniger als 0,2 Prozent Glycyrrhizin. Daher bestehe für sie keine Kennzeichnungspflicht.(APA/AFP)