Grund: Ein notfallmedizinisches Gutachten habe den Verdacht ergeben, dass die vier Polizisten "nicht alles getan haben", um den Tod von Cheibani W. zu verhindern. Wie DER STANDARD berichtete, wird dies auch einem Notarzt der Wiener Rettung vorgeworfen. Die Vorerhebungen laufen wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Cheibani W. war am 15. Juli des Vorjahres beim Wiener Stadtpark verstorben, nachdem er von Polizei und Rettung am Boden fixiert worden war. Im Privatvideo eines Anrainers ist festgehalten, dass die Einsatzkräfte teilweise mit beiden Füßen auf dem bereits regungslosen Körper standen. Nicht gefilmt wurde der angebliche Grund des Einsatzes: Cheibani W. soll den Leiter des damals im Stadtpark aufgebauten Afrika-Kulturdorfes attackiert haben. W. hatte dort Workshops gestaltet.
Was den Streit ausgelöst hatte, ist bis heute nicht klar. Cheibani W., der in Moskau Atomphysik studiert hatte und mit einer Österreicherin verheiratet war, war zuvor nie durch körperliche Gewalt aufgefallen. An diesem Abend, nach Beendigung der Veranstaltung im Afrikadorf, soll er jedoch laut Zeugenaussagen förmlich ausgerastet sein. Worauf zuerst die Polizei und kurz danach die Rettung alarmiert wurde.
Die Situation eskalierte, als der Mauretanier in eine psychiatrische Anstalt gebracht werden sollte. Weil er sich dagegen wehrte, wurde er von Polizisten überwältigt und schließlich in Bauchlage am Boden fixiert. Ob er durch die umstrittene Methode erstickte, ist laut Gerichtsgutachten nicht eindeutig feststellbar. In der Expertise ist von einem "nicht beherrschbaren Kreislaufversagen" die Rede. Die Gerichtsmediziner fanden bei der Obduktion einen "offenbar angeborenen Herzklappenfehler". Als konkrete Todesursache wurde "Sauerstoffmangel im Gehirn" angegeben.
Unabhängig vom laufenden Strafvorverfahren hat der Wiener Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) das Verhalten der involvierten Polizisten bereits im vergangenen Jänner als "rechtswidrig" eingestuft.
Die Rechtsvertreterin der Hinterbliebenen, Nadja Lorenz, hatte Verwaltungsbeschwerde gegen die Sicherheitsbehörde eingebracht. Gegen den UVS-Spruch hat das Innenministerium wiederum mit einer Amtsbeschwerde quasi Berufung eingelegt.
Die gerichtlichen Vorerhebungen werden mit Einvernahmen der beschuldigten Polizisten fortgesetzt. Im Zuge der UVS-Verhandlungen, in denen sie als Zeugen geladen waren, hatten sie die Aussagen verweigert. Über einen Strafantrag dürfte nicht vor Sommer entschieden werden.