In der von der Gewista gestarteten Auseinandersetzung um die Errichtung des Bauzauns beim Parlament in Wien (etat.at berichtete) musste die Gewista eine Niederlage einstecken. In der Senatssitzung am 2. April 2004 hat das Bundesvergabeamt den Antrag der Gewista auf "Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung" zurückgewiesen und dies auch umfassend kommentiert. (red)