US-Präsident hoch zufrieden mit Aussagen seiner Sicherheitsberaterin - Angehörige von Terroropfern wollen Entschuldigung
Redaktion
,
Crawford/Washington - US-Präsident George W. Bush hat sich hoch
zufrieden mit der Aussage seiner Sicherheitsberaterin Condoleezza
Rice vor dem Untersuchungsauschuss zum 11. September 2001 gezeigt.
"Der Präsident findet, dass sie einen tollen Job gemacht hat", sagte
Bushs Sprecherin Claire Buchan am Donnerstag auf der
Präsidenten-Ranch im texanischen Crawford. Bush habe die Aussage
seiner engen Beraterin gemeinsam mit seiner Frau Laura im Fernsehen
verfolgt. Ihm habe es gefallen, dass Rice das "aggressive Vorgehen"
der US-Regierung nach den Anschlägen hervorgehoben habe, sagte die
Sprecherin.
Angehörige von Terroropfern vermissen Entschuldigung von Rice
Einige Angehörige von Terroropfern des 11.
September 2001 haben nach der Anhörung von US-Sicherheitsberaterin
Condoleezza Rice am Donnerstag kritisiert, dass sie sich nicht für
das Versagen der Regierung bei der Verhinderung der Anschläge
entschuldigt habe. Der ehemalige Anti-Terrorberater Richard Clarke
hatte sich bei seiner Anhörung vor der Kommission zur Untersuchung
der Terroranschläge ausdrücklich bei den Familien entschuldigt.
"Niemand will Verantwortung übernehmen. 3.000 Menschen sterben,
und sie wollen nur über Strukturprobleme reden", klagte Bob
McIlvaine, dessen Sohn im World Trade Center in New York getötet
wurde: "Sie sollten sich schämen". Carie Lemack, deren Mutter in New
York bei den Anschlägen ums Leben kam, vermisst das Eingestehen von
Fehlern. "Wir haben mehr Informationen in den Fragen gehört als in
den Antworten", kritisierte Lemack, dass Rice den meisten Fragen
ausgewichen sei. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.