Die Behauptung, dass die Mikrowellen-Technologie veraltet sei, entspreche "nicht dem bescheinigten Sachverhalt". Diese biete auch "keine Grundlage für die Richtigkeit der Tatsachenbehauptung, das System habe gravierende technische Mängel", heißt es in der Einstweiligen Verfügung. Auch die Behauptung, dass das heimische Mautsystem bei vollmetallisierten Winschutzscheiben nicht fuktioniere, habe sich nicht bestätigt. Für diese Winschutzscheiben gebe es eine geteilte GO-Box, die außen zu montieren seien. Zudem seien von diesen speziellen Mautboxen erst 19 verkauft worden, was gegen die Behauptung spreche, dass von dem Problem metallisierter Windschutzscheiben etwa 20 Prozent aller Lkw betroffen seien.
Falsche Vorwürfe
Auch der Vorwurf der Firma Efkon, dass aus den kritisierten Mängeln der Asfinag ein zweistelliger Millionenbetrag entgehe, entspreche angesichts dessen "nicht den Ergebnissen des Bescheinigungsverfahrens, heißt es in dem vorläufigen Urteil.
Kapsch TraffiCom-Chef Erwin Toplak spricht von einer "massiven Rufschädigung". Nach der Bestätigung durch die Einstweilige Verfügung überlegt sein Unternehmen auch eine Schadenersatzklage.