Trotzdem schicken bereits jetzt fast alle europäischen Fluglinien so genannte Passenger Name Records (PNR) über den Atlantik. Nur in Österreich, Portugal und Griechenland hält sich noch der Geist des gallischen Dorfes. "Solange es keine verpflichtende Richtlinie gibt, geben wir keine sensiblen Daten weiter", heißt es bei Austrian.
Die AUA arbeitet eng mit der Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt zusammen. Waltraut Kotschy, die Leiterin der Datenschutzkommission, hat sich stets energisch gegen die US-Forderungen gewehrt - vergeblich. Jetzt geht es aus Datenschutzsicht um bestmögliche Schadensbegrenzung. Die PNR-Liste enthält jeweils 34 Angaben zu einer Person. Dazu gehören alle Daten, die schon bisher bei der Einreise in die USA abgefragt wurden, also Fragen zur Gesundheit, zu Drogenkonsum, zu Vorstrafen, Informationen über gebuchte Unterkünfte und Weiterflüge sowie Zweck der Reise. Neu sind hingegen unter anderem die Kreditkartennummer (wenn der Flug per Karte bezahlt wurde), E-Mail-Adresse, Name der Eltern, Anschrift des Reisebüros und, falls im Voraus gebucht, das gewählte Bordmenü.
Welche Daten in welcher Kombination einen Terrorverdacht ergeben könnten, dazu halten sich die US-Behörden bedeckt. Doch es dürfte auch eher darum gehen, im Fall des Falles möglichst viele Anknüpfungspunkte für Ermittlungen zu haben.
Bescheidene Kompromisse
In den bisherigen Verhandlungen wurden auch bescheidene Kompromisse erzielt. So haben sich die USA beispielsweise verpflichtet, von den Fluggesellschaften keine zusätzliche Datenerhebung zu verlangen, wenn nicht alle PNR-Felder ausgefüllt sind. Zudem wurde die Dauer der Datenspeicherung in den USA von 50 auf dreieinhalb Jahre herabgesetzt.
Heftig umstritten ist noch die Art und Weise der Datenweitergabe. "Die USA wollen eine so genannte Pull-Lösung", erklärt Waltraut Kotschy, also selbständig Daten aus den Buchungssystemen herausziehen. Europa plädiere aber für ein "Push-System". Dabei stellen Airlines nur gefilterte Informationen zur Verfügung. Kotschy: "Angaben über ethnische oder religiöse Zugehörigkeit würden dann von vornherein ausgeschieden werden."