In ihrer "Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus" forderten die Staats- und Regierungschefs Ende März sämtliche Staaten auf, den fraglichen "Rahmenbeschluss über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten" bis Juni 2004 in Kraft zu setzen. Davon sind einige Länder laut Kommissionsanalyse aber noch weit entfernt. Die Behörde monierte, dass die Geldwäsche in Österreich, Griechenland, Luxemburg und Portugal nicht bei allen schweren Straftaten strafbar ist. Spanien bereite noch Gesetzesänderungen vor.
Flucht und Politik
EU-Kommission rügt Versäumnisse Österreichs bei Kampf gegen Geldwäsche
Rüge auch an Griechenland, Luxemburg und Portugal - "So schnell wie möglich" Maßnahmen gefordert
Brüssel - Versäumnisse der 15 EU-Staaten im Kampf gegen
die Geldwäsche und kriminell erworbene Vermögen hat die Europäische
Kommission gerügt. Die Brüsseler Behörde forderte die Staaten am
Dienstag auf, "die erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich zu
ergreifen und ihr diese bis zum 1. September 2004 mitzuteilen". Die
nötigen Gesetze sind auch Teil des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des
Terrorismus. Laut einem Sachstandsbericht der Kommission haben
etliche Mitgliedsländer die gemeinsam beschlossenen Vorschriften vom
26. Juni 2001 noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
Der Kommissionsbericht weist auf eine Reihe von Unterschieden in
den Rechtssystemen der EU-Staaten hin, die eine Zusammenarbeit in der
Sache erschweren. So bestünden "hinsichtlich der Einziehung von
Erträgen aus Straftaten weiterhin Unterschiede zwischen den
Mitgliedstaaten". Unklar ist die Lage laut Analyse auch bei der
Rechtshilfe zwischen den einzelnen Staaten: "Nur zwei Länder nannten
spezielle Bestimmungen" - Deutschland und Schweden. Neue europäische
Regelungen sollen künftig über die Rechtshilfe hinausgehen und dafür
sorgen, dass Urteile EU-weit automatisch anerkannt werden. (APA/dpa)