Brüssel - Versäumnisse der 15 EU-Staaten im Kampf gegen die Geldwäsche und kriminell erworbene Vermögen hat die Europäische Kommission gerügt. Die Brüsseler Behörde forderte die Staaten am Dienstag auf, "die erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich zu ergreifen und ihr diese bis zum 1. September 2004 mitzuteilen". Die nötigen Gesetze sind auch Teil des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus. Laut einem Sachstandsbericht der Kommission haben etliche Mitgliedsländer die gemeinsam beschlossenen Vorschriften vom 26. Juni 2001 noch nicht in nationales Recht umgesetzt.

In ihrer "Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus" forderten die Staats- und Regierungschefs Ende März sämtliche Staaten auf, den fraglichen "Rahmenbeschluss über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten" bis Juni 2004 in Kraft zu setzen. Davon sind einige Länder laut Kommissionsanalyse aber noch weit entfernt. Die Behörde monierte, dass die Geldwäsche in Österreich, Griechenland, Luxemburg und Portugal nicht bei allen schweren Straftaten strafbar ist. Spanien bereite noch Gesetzesänderungen vor.

Der Kommissionsbericht weist auf eine Reihe von Unterschieden in den Rechtssystemen der EU-Staaten hin, die eine Zusammenarbeit in der Sache erschweren. So bestünden "hinsichtlich der Einziehung von Erträgen aus Straftaten weiterhin Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten". Unklar ist die Lage laut Analyse auch bei der Rechtshilfe zwischen den einzelnen Staaten: "Nur zwei Länder nannten spezielle Bestimmungen" - Deutschland und Schweden. Neue europäische Regelungen sollen künftig über die Rechtshilfe hinausgehen und dafür sorgen, dass Urteile EU-weit automatisch anerkannt werden. (APA/dpa)