Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Karl Bernhauser meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, worauf Staatsanwältin Beatrix Winkler Strafberufung einlegte: "Der Strafrahmen ist ja noch nicht ganz ausgeschöpft." Dieser sieht bis zu zehn Jahre Haft vor.
Warnschüsse
Dejan R., dem Verbindungen zur berüchtigten Zemun-Bande nachgesagt werden - der mafiösen Gruppe wird unter anderem die Ermordung des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjic zugeschrieben - und der 1999 in Belgrad wegen versuchten Mordes zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, gab sich in dem Verfahren lammfromm: "In keiner einzigen Sekunde wollte ich jemanden verletzen."
Ein Drogenfahnder hatte in seiner Freizeit die verdächtigen Gestalten beobachtet. Da er unbewaffnet war, forderte der 35-jährige Helmut H. Verstärkung an. Beim Eintreffen einer Funkstreife nahm Dejan R. Reißaus, obwohl Warnschüsse abgegeben wurden. Helmut H. holte ihn ein, versuchte den widerspenstigen Mann zu überwältigen. Um ihn zu fixieren, hätte er Handschellen gebraucht. Auch die hatte er nicht dabei.
"Panne" unterlaufen
Jener Beamte, der zuvor geschossen hatte, griff helfend ein. Dabei unterlief ihm jedoch eine "Panne". "Ich habe die Hand frei gebraucht und die Waffe in einer Drehbewegung nach hinten weg geworfen", berichtete er dem Gericht. Das wäre die einzige Möglichkeit gewesen, da der Verschluss offen und ein sicheres Hantieren mit der Glock somit nicht mehr gewährleistet war, meinte der Beamte.
Die Rangelei mit Dejan R. - Helmut H. hatte ihn mittlerweile in den so genannten Schwitzkasten genommen - verlagerte sich allerdings genau in Richtung der Pistole. "Plötzlich seh' ich am Boden eine Waffe liegen. Ich denk mir noch 'Um Gottes Willen!', und in dem Moment ist der Schuss gebrochen. Ich bin zurück geflogen wie im Film", schilderte Helmut H. die entscheidenden Momente. Er wurde knapp oberhalb des Knies im Oberschenkel getroffen. Seither ist seine Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, Lähmungserscheinungen machen ihm zu schaffen.
Fluth nach München
Dejan R., der sich erfolgreich nach der Dienstwaffe gebückt hatte, feuerte danach auch noch auf den zweiten Gesetzeshüter. Weil dieser "reflexartig", wie er sagte, versucht hatte, ihm die Pistole aus der Hand zu schlagen, traf er aber nur den Mittelfinger der linken Hand. "Meiner Meinung nach wäre der Schuss in den Kopf gegangen, wenn ich nicht hin gegriffen hätte", betonte der Polizist. Der Mann habe dort hin gezielt.
Auch Helmut H., der sich zu diesem Zeitpunkt schwer verletzt am Boden wand, erzählte, Dejan R. habe die Waffe noch mehrfach gegen seinen Kopf gerichtet: "Ich hab' Angst gehabt, dass er mich oder den Kollegen erschießt." Als sich der dritte Beamte näherte - dieser hatte inzwischen den Komplizen des Einbrechers festgenommen -, habe er den Schützen überredet, davon zu laufen, um weiteres Blutvergießen zu verhindern.