In dem Prozess ging es um fremdenfeindliche Aussagen, die Le Pen vor einem Jahr in einem Interview der Pariser Tageszeitung "Le Monde" gemacht hatte. Dabei warnte er unter anderem vor einem Frankreich mit 25 Millionen Moslems, vor denen Franzosen nur noch mit "gesenktem Kopf" auftreten könnten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Europa
Frankreich: Le Pen wegen Anstachelung zum Rassenhass zu Geldstrafe verurteilt
Strafgericht belässt rechtsextremem Politiker das passive Wahlrecht
Paris - Der französische rechtsextreme Politiker
Jean-Marie Le Pen ist wegen Anstachelung zum Rassenhass zu einer
Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. In einem am Freitag
verkündeten Urteil entschied ein Strafgericht in Paris zugleich, dem
Parteiführer der Front National (FN) das passives Wahlrecht zu
belassen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der mündlichen
Verhandlung zwei Monate Haft und 8000 Euro Strafe gefordert. Zudem
solle Le Pen für ein Jahr das passive Wahlrecht aberkannt werden.
Le Pen war 2002 überraschend in die Stichwahl um die französische
Präsidentschaft gegen Amtsinhaber Jacques Chirac gekommen, hatte dann
aber haushoch verloren. Bei den gerade abgeschlossenen Regionalwahlen
wollte Le Pen in der südostfranzösischen Region
Provence-Alpes-Côte-d'Azur (PACA) als FN-Spitzenkandidat antreten.
Die Wahlbehörden verweigerten ihm aus formalen Gründen die Zulassung,
weil er in der Region PACA keine Steuern gezahlt hatte. Nun will Le
Pen das Wahlergebnis in fünf Regionen anfechten. (APA)