Paris - Der französische rechtsextreme Politiker Jean-Marie Le Pen ist wegen Anstachelung zum Rassenhass zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. In einem am Freitag verkündeten Urteil entschied ein Strafgericht in Paris zugleich, dem Parteiführer der Front National (FN) das passives Wahlrecht zu belassen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der mündlichen Verhandlung zwei Monate Haft und 8000 Euro Strafe gefordert. Zudem solle Le Pen für ein Jahr das passive Wahlrecht aberkannt werden.

In dem Prozess ging es um fremdenfeindliche Aussagen, die Le Pen vor einem Jahr in einem Interview der Pariser Tageszeitung "Le Monde" gemacht hatte. Dabei warnte er unter anderem vor einem Frankreich mit 25 Millionen Moslems, vor denen Franzosen nur noch mit "gesenktem Kopf" auftreten könnten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Le Pen war 2002 überraschend in die Stichwahl um die französische Präsidentschaft gegen Amtsinhaber Jacques Chirac gekommen, hatte dann aber haushoch verloren. Bei den gerade abgeschlossenen Regionalwahlen wollte Le Pen in der südostfranzösischen Region Provence-Alpes-Côte-d'Azur (PACA) als FN-Spitzenkandidat antreten. Die Wahlbehörden verweigerten ihm aus formalen Gründen die Zulassung, weil er in der Region PACA keine Steuern gezahlt hatte. Nun will Le Pen das Wahlergebnis in fünf Regionen anfechten. (APA)