Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat erstmals über Förderungen für Fernsehfilme entschieden. In einer ersten Tranche werden aus dem mit insgesamt 7,5 Millionen Euro dotierten Fernsehfilmförderungsfonds (FFFF) 2,8 Mio. Euro für 16 Projekte ausgeschüttet, teilte die RTR am Freitag mit. Auffällig ist der hohe Anteil an nichtfiktionalen Produktionen: Gefördert werden zehn Dokumentationen, fünf TV-Filme und eine Serie.

24 Projekte beantragt

Zum ersten Einreichtermin im Jänner des Jahres wurden insgesamt 24 Projekte beantragt. Das Gesamtproduktionsvolumen - also die Herstellungskosten - aller 16 als förderwürdig anerkannten Projekte beziffert die RTR mit rund 18 Mio. Euro, wobei etwa die Hälfte mit Mitteln aus dem Ausland, etwa durch Koproduktionspartner, finanziert wurde. An 13 der geförderten Produktionen ist der ORF als mitfinanzierender TV-Veranstalter beteiligt. Acht dieser Projekte haben darüber hinaus einen Partner aus dem Ausland an Bord.

Eine Serie, zehn Dokus und fünf Fernsehfilme

Unter den geförderten Projekten befindet sich mit der ORF-Doku "Liechtenstein" auch eine Produktion, die bereits gesendet wurde. Weitere Folgen der neuen Kulturdoku-Reihe erhalten ebenfalls FFFF-Mittel: ein Porträt der Wiener Ringstraße sowie ein Besuch im Kärntner Lesachtal. Andere Filme, die nun eine Zusage erhalten haben, sind ebenfalls bereits in Produktion: Die ORF-Literaturverfilmung "Der arme Verschwender" oder die ORF-Weihnachtskomödie "Max und Katrin". Ebenfalls in den Genuss von Fördergeldern kommt die Verfilmung von Liebesromanen aus dem Verlag Bastei-Lübbe. Zu den Projekten zählen weiters: Die "Geierwally", "Die Patriarchin" und "Weißblaue Geschichten" (Spielfilme) und Dokumentationen über die "Donauklöster" (vierteilig) oder über Franz Kafka.

Fünfköpfiger Beirat

Die Förderentscheidung wurde von Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des RTR-Medienbereichs, getroffen, zuvor nahm noch ein fünfköpfiger Fachbeirat Stellung. Die RTR wies am Freitag darauf hin, dass die Förderentscheidungen "teilweise bedingt" ausgesprochen wurden, und nannte als Grund die "Ausgestaltung der Produzentenrechte". (APA)