Neuer Anlauf für Wegekostenrichtlinie
Insgesamt hält der Infrastrukturminister eine Lösung des Transitstreits nur über die Umsetzung der neuen Wegekostenrichtlinie für machbar. Er hoffe, dass sich dadurch dann sowohl die österreichische als auch die EU-Klage erübrigen würden. Schon bei der letzten EU-Ratssitzung sei man knapp daran gewesen, sich auf die Wegekostenrichtlinie zu einigen. Nun müsse man einen neuen Versuch starten, bis 1. Mai eine Lösung zu finden.
Die Nichtumsetzung der neuen Ökopunkteregelung wird von Österreich damit begründet, dass sie keine Entlastung der Umwelt bringe, sondern einzig einen höheren Bürokratieaufwand zur Folge hätte. Die Klage Österreichs wegen Nichteinhaltung des Transitvertrags bezieht sich in erster Linie darauf, dass die ursprünglich im Transitvertrag vereinbarte Reduktion des Schadstoffausstoß beim Transitverkehr aus heimischer Sicht nicht eingehalten worden ist.
Grüne: Verfahren wäre vermeidbar gewesen
Aus Sicht der Grünen wäre das Verfahren gegen Österreich vermeidbar gewesen. Die von der EU beschlossene Nachfolgeregelung für den im Vorjahr ausgelaufenen Transitvertrag sei zwar "schwach und wirkungslos" gewesen.
Anstatt sie gar nicht umzusetzen hätten Österreich aber die Schwächen dieser Regelung sofort anhand der Praxis aufzeigen und dann auf dieser Grundlage Schritte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) dagegen setzen sollen, meinte die Grüne Verkehrssprecherin Eva Lichtenberger in einer Aussendung.
"Massiver Erklärungsbedarf"