Wien - "Verfassungsrechtlich hoch brisant" ist aus Sicht des Linzer Steuerrechtlers und Steuerberaters Markus Achatz die von Finanzminister Karl-Heinz Grasser geplante Steueramnestie. Im Gegensatz zu anderen Experten hält Achatz die dahinter stehende Idee aber für schlüssig. Sie müsse freilich entsprechend argumentiert werden, betonte er: "Das Um und Auf, mit dem die Amnestie steht und fällt, ist die Begründung." Es könne daher auch angesichts der angekündigten Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht schaden, die nun vorliegende Begründung weiter zu verbessern.

Die Steueramnestie sieht vor, dass sich Steuersünder für die Jahre vor 2002 mit einer gegenüber dem Finanzamt anonymen Einzahlung von 40 Prozent der Steuerschuld von dieser Schuld und einer allfälligen Strafe befreien können. Seitens der Opposition, aber auch von zahlreichen Experten und von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) waren Bedenken laut geworden, dieses Vorhaben sei verfassungsrechtlich bedenklich. Unehrliche Steuerzahler würden gegenüber ehrlichen damit besser gestellt, heißt es. Als Konsequenz aus diesen Bedenken ist vor dem Beschluss im Ministerrat die Begründung im Gesetzesentwurf ausführlicher formuliert worden.

Ungleichbehandlung

Grundsätzlich stimmt auch Achatz der Einschätzung zu, dass es zu einer Ungleichbehandlung kommt. Das sei aber bei jeder Amnestie der Fall. Umso wichtiger sei daher die Begründung für diese Vorgangsweise. Für Achatz besteht diese darin, dass die Betroffenen aus der Illegalität herausgeführt werden sollen in die Legalität - wo der Betroffene dann hoffentlich auch verbleibt, der unrechtmäßige Zustand werde also nicht fortgesetzt. Gleichzeitig werde die Gleichmäßigkeit der Besteuerung verstärkt.

Der Universitätsprofessor hält auch einen Rabatt für richtig: "Ich krieg' das nur zusammen, wenn ich den Leuten einen Anreiz biete." Wie hoch dieser Anreiz sein solle, sei eine andere Frage, die 60 Prozent seien dabei "in einer vernünftigen Bandbreite": Alles nachzusehen, sei vermutlich nicht möglich. Gar nichts nachzusehen, mache keinen Sinn. Und eine verfassungsrechtlich gebotene Grenze gebe es wohl auch nicht. Der Schluss des Experten daher: "Irgendwo wird's dazwischen liegen. Aber ich glaube, 40 Prozent zu zahlen ist in einer vernünftigen Bandbreite."

Die Amnestie müsse zudem im Zusammenhang mit der gleichzeitig geplanten Verschärfung der Bekämpfung des Steuerbetrugs gesehen werden, so Achatz weiter. Insgesamt gehe er davon aus, dass die Pläne des Finanzministeriums eine verfassungsrechtliche Grundlage abgeben.

Wie hoch die Einnahmen aus der "Pauschalabgabe" - so die offizielle Bezeichnung - sein werden, traut sich der Experte nicht abzuschätzen: "Keine Ahnung. Das wird spannend." (APA)