Laibach - Slowenien wehrt sich gegen die von allen EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Irlands angekündigten Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Laibacher Regierung beschloss am Donnerstag, diesbezüglich nach dem "Prinzip der Gegenseitigkeit" vorzugehen. Somit wird der slowenische Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus jenen EU-Staaten abgeschottet, die slowenischen Bürgern die Arbeitnehmerfreizügigkeit verwehren. Die slowenische Gegenmaßnahme gilt somit auch für Österreich.

Sicherheitsklausel

Keine Beschränkungen sieht die slowenische Regierung für Arbeitnehmer aus den anderen Beitrittsländern vor. Man werde die Situation am Arbeitsmarkt aber genau beobachten und im Fall von "Störungen" - einem Zufluss von vielen Arbeitnehmern aus einem bestimmten Beitrittsland - Gebrauch von der Sicherheitsklausel machen. Alle Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern müssen daher bei der slowenischen Arbeitsmarktverwaltung für statistische Zwecke ein Formular ausfüllen. Slowenien ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von 70 Prozent des EU-Durchschnitts das wohlhabendste der acht mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer.

Für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern mit Ausnahme Maltas und Zyperns hat der Nationalrat in Wien am gestrigen Mittwoch eine siebenjährige Übergangsfrist beschlossen. Die slowenische Regierung teilte heute weiter mit, die Frage des Zugangs zu den Arbeitsmärkten im Fall Italiens und Österreichs mit bilateralen Vereinbarungen klären zu wollen. (APA/STA)