Milde Strafen
Dabei ließ Richter Stefan Erdei Milde walten. Er verurteilte den Rädelsführer wegen schwerer Sachbeschädigung und Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz - er raucht seit Jahren Haschisch - zu insgesamt neun Monaten bedingter Haft. Die Mitangeklagten - zum Tatzeitpunkt allesamt 16 Jahre alt - wurden zwar ebenfalls schuldig erkannt. Der Richter nahm allerdings vom Ausspruch einer Strafe Abstand und ordnete Bewährungshilfe an. Die Urteile sind rechtskräftig.
Auf der Suche nach Aufregung
Alle vier waren zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangen. Zum Teil hatten sie die Hauptschule abgebrochen. Den größten Teil des Tages verbrachten sie zu Hause vor dem Fernseher oder dem Computer. Die Playstation gaukelte ihnen vor, ihr Leben hätte auch aufregende Momente zu bieten.
Irgendwann reichte ihnen das nicht mehr. Man beschloss, eine Bombe zu basteln. Da traf es sich gut, dass einer von ihnen noch 89 übrig gebliebene Böller im Badezimmer liegen hatte. "Wir haben drüber g'redet. Und dann haben wir's g'macht. Damit es kracht", sagte der 24-Jährige.
"Das sieht man im Fernsehen"
Innerhalb einer Stunde war der Sprengsatz Einsatz bereit. Die Arbeiten dürften für die Beteiligten ein Kinderspiel gewesen sein. "Das sieht man im Fernsehen. I hab' viel Zeit, i bin daham", so der 24-Jährige. Die Bombe deponierte er deshalb in einer Telefonzelle und nicht - wie zunächst geplant - auf der Schulwiese, "damit die Scheiben fliegen".
Keine vorsätzliche Gefährdung