Wien - Nach der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt und dem Wiener Beirat für Bio- und Medizinethik haben sich Mittwoch auch VertreterInnen der evangelischen Kirche gegen das geplante totale Klonverbot ausgesprochen.

Wie berichtete, sah die vom Justizministerium ausgetüftelte Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz eine Verbot jeglichen Klonens vor, also auch des therapeutischen, das nicht zu Fortpflanzungszwecken, sondern zur Herstellung embryonaler Stammzellen für mögliche Therapien dient. Dies sei laut Vorsitzendem des Evangelischen Oberkirchenrates, Bischof Herwig Sturm, auch der Grund der Ablehnung: Er forderte vor einem voreiligen Totalverbot eine breite öffentliche Diskussion darüber. Aufgrund der immer breiter werdenden Front gegen die Novelle soll der Entwurf nun überarbeitet werden. Wann er in den Ministerrat kommt, ist noch unklar.

Neben dem Klonverbot sah der Vorschlag auch eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für die bei der künstlichen Befruchtung anfallenden "überzähligen" Embryonen vor, die derzeit nach einem Jahr vernichtet werden müssen. Demnach hätten tiefgefrorene Embryonen, Ei- und Samenzellen bis zum 50. Lebensjahr der Mutter beziehungsweise des Vaters aufbewahrt werden dürfen. Auch diese Regelung stieß vor allem unter ForscherInnen auf Widerstand, es sollte besser eine absolute Frist geben.

Über eine Zulassung der ethisch ebenfalls umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (Genanalyse eines IVF-Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter) und der Eizellspende hätte später entschieden werden sollen. (fei/DER STANDARD, Printausgabe 25.03.2004)