Das Wirtschaftsministerium weist auf Anfrage der APA darauf hin, dass die Auswirkungen der Steuerreform erst 2005 voll wirksam würden. Für den daraus "resultierenden Mehraufwand wird im Rahmen der Erstellung des Bundesvoranschlags 2005 entsprechend vorgesorgt werden", so das Ressort. Versicherungs-Überschuss
Die Arbeitslosenversicherung selber erwirtschaftet einen Überschuss. 2003 wurde mit 0,95 Milliarden Euro eine positive Gebarung erzielt, jedoch war erstmals nach Jahren der Überschuss leicht rückläufig. 2002 hatte es noch ein Plus von 1,19 Milliarden Euro gegeben.
Dabei weist das Wirtschaftsministerium darauf hin, dass ein Vergleich zwischen Einnahmen aus den Versicherungsbeiträgen und Ausgaben für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe (in den Vorjahren seien Sondernotstandshilfe und Karenzgeld mit eingerechnet worden) verzerrend sei und nicht die tatsächliche Finanzgebarung des AMS darstelle. Neben den Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung würden noch Aufwendungen für Sonderunterstützung, aktive Arbeitsmarktpolitik, die Personal- und Sachausgaben des AMS, Schlechtwetterentschädigung, die Abgeltung der Ersatzzeitenregelung in der Pensionsversicherung, die unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung zu Buche schlagen.
Arbeitsmarktpolitik mit Abgängen