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Arbeitslosen­versicherung erwirtschaftet Überschüsse

Grafik: APA
Wien - Laut einem Bericht der "Salzburger Nachrichten" verursacht die Steuerreform 2004/2005 einen Mehraufwand von rund 40 Millionen Euro in der Gebarung der Arbeitsmarktpolitik. Bei voller Wirksamkeit der Steuerreform würden die Mehrkosten sogar 61 Millionen Euro betragen. Der Grund sei, dass durch die Steuerreform auch die Bezüge der Arbeitslosen steigen. Das Arbeitslosengeld richte sich nach dem früheren Nettogehalt. in der Regel werden laut AMS 56 Prozent bezahlt. Nun wird damit gerechnet, dass die Kosten der Arbeitslosenunterstützung um 2,56 Prozent steigen.

Das Wirtschaftsministerium weist auf Anfrage der APA darauf hin, dass die Auswirkungen der Steuerreform erst 2005 voll wirksam würden. Für den daraus "resultierenden Mehraufwand wird im Rahmen der Erstellung des Bundesvoranschlags 2005 entsprechend vorgesorgt werden", so das Ressort. Versicherungs-Überschuss

Die Arbeitslosenversicherung selber erwirtschaftet einen Überschuss. 2003 wurde mit 0,95 Milliarden Euro eine positive Gebarung erzielt, jedoch war erstmals nach Jahren der Überschuss leicht rückläufig. 2002 hatte es noch ein Plus von 1,19 Milliarden Euro gegeben.

Dabei weist das Wirtschaftsministerium darauf hin, dass ein Vergleich zwischen Einnahmen aus den Versicherungsbeiträgen und Ausgaben für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe (in den Vorjahren seien Sondernotstandshilfe und Karenzgeld mit eingerechnet worden) verzerrend sei und nicht die tatsächliche Finanzgebarung des AMS darstelle. Neben den Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung würden noch Aufwendungen für Sonderunterstützung, aktive Arbeitsmarktpolitik, die Personal- und Sachausgaben des AMS, Schlechtwetterentschädigung, die Abgeltung der Ersatzzeitenregelung in der Pensionsversicherung, die unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung zu Buche schlagen.

Arbeitsmarktpolitik mit Abgängen

Die Situation der Gebarung Arbeitsmarktpolitik hat sich laut Bundesrechnungsabschluss wie folgt entwickelt: 2003 betrug der Abgang 327 Millionen Euro, 2002 waren es 821 Millionen Euro und im Jahr 2001 wurden 300 Millionen Euro Abgang verzeichnet. Die Abgangsdeckelung werde bis 356 Millionen Euro vom Bund gedeckelt. Ein darüber hinaus gehender Betrag sei durch das AMS zu tragen, soweit es die Vermögenslage und die Kreditaufnahmemöglichkeiten zulassen. Ansonsten bleibe die allgemeine Abgangsdeckung des Bundes bestehen, so das Wirtschaftsministerium. (APA/red)