Marokkanische Besatzungsmacht stimmte UNHCR-Initiative zu
Genf - Das Flüchtlings-Hochkommisariat der Vereinten
Nationen (
UNHCR) wird erstmals seit dreißig Jahren Besuche von
getrennt lebenden Familien in der von Marokko besetzten Westsahara
und in algerischen Flüchtlingslagern ermöglichen. Das kündigte
UNHCR-Sprecher Kris Janowski am Freitag in Genf an. In einer Art
Luftbrücke sollen jeweils bis zu fünf Familien in die eine oder
andere Richtung geflogen werden. Die Luftbrücke geht auf eine
Vereinbarung zwischen Marokko, Algerien und der Befreiungsbewegung
Polisario zurück, die die Exilregierung der Demokratischen Arabischen
Republik Sahara (DARS) stellt.
Mit der vertrauensbildenden Maßnahme soll nach UNHCR-Angaben für
die 165.000 Westsahara-Flüchtlinge, die in fünf Lagern um die
westalgerische Stadt Tindouf leben, ein weiteres Stück Normalität
einziehen. Erst im Jänner wurde eine Telefonverbindung eingerichtet.
Die Polisario ("Frente Popular para la Liberacion de Saguia el
Hamra y Rio de Oro") hat dem Plan von UNO-Generalsekretär Kofi Annan
zugestimmt, nach dem die vormals spanische Westsahara vorläufig unter
marokkanischer Kontrolle bleiben, aber eine autonome Verwaltung
erhalten soll. Nach fünf Jahren sollen die Bewohner in einem
Selbstbestimmungs-Referendum über die Zukunft des Gebiets
entscheiden. Die 1976 ausgerufene DARS wird von über achtzig Staaten
anerkannt. Marokko besteht aber darauf, dass die spanische Ex-Kolonie
einen "integralen Bestandteil" seines Staatsgebiets bildet.
Die Vereinten Nationen bemühen sich seit über einem Jahrzehnt um
die Registrierung der Stimmberechtigten in der von den Marokkanern
besetzten spanischen Ex-Kolonie. Mehr als 130.000 Menschen, die
meisten von ihnen Siedler aus Marokko, hatten gegen den Ausschluss
von der Abstimmungsberechtigung Einspruch eingelegt. Die Polisario
hat Marokko vorgeworfen, die Eintragung von illegal angesiedelten
Marokkanern in die Wählerlisten erzwingen zu wollen.
In langwierigen Verhandlungen unter Vermittlung des ehemaligen
US-Außenministers James Baker hatten sich Marokko und die Polisario
ursprünglich auf Richtlinien für ein Selbstbestimmungs-Referendum
geeinigt. Der verstorbene marokkanische König Hassan II. hatte jedoch
erklärt, er wolle die Westsahara als Teil seines Staatsgebiets
behalten, gleichgültig ob das von der UNO geforderte Referendum, das
schon 1992 hätte durchgeführt werden sollen, stattfinde oder nicht.
In der Sicherheitsrats-Resolution 1429 war das
Selbstbestimmungsrechts der Westsahara-Bevölkerung nochmals
festgeschrieben worden. (APA/dpa)