Insgesamt kann sich die Kinderlobbyistin des Eindrucks nicht erwehren, "dass viele Erwachsene in solchen Situationen die Eigenverantwortung abgeben". Etwa im Fall von drei minderjährigen Buben in Wien, die "in dem seit sieben Jahren andauernden Obsorgestreit ihrer Eltern schon neun psychologische Begutachtungen über sich haben ergehen lassen müssen".
Solche Fälle hätten sich auch durch die seit 1. Juli 2001 mögliche - aber im Unterschied zu Deutschland keineswegs verpflichtende - gemeinsame Obsorge der geschiedenen Eltern für ihre Kinder nicht vervielfacht: Gemeinsame Obsorge, so Pinterits, werde eben nur in Fällen beantragt, "wo ohnehin Einigkeit besteht".
Um akute Konflikte zu entschärfen, plädiert sie stattdessen dafür "die Ressourcen von Gerichten und Gutachtern weg in die psychosoziale Beratung hinein" zu lenken: "Die Eltern sollen mit Profis an Lösungen arbeiten."